Gerichte im Imperium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SG
Wechseln zu:Navigation, Suche
K (Bot: Ergänze Kategorie:Lexikon)
Zeile 12: Zeile 12:
 
<br><br><br>
 
<br><br><br>
 
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
 
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
 +
 +
[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 12. Dezember 2006, 20:25 Uhr

Unabhängige Organe der imperialen Rechtspflege mit der Aufgabe, darüber zu entscheiden, was im konkreten Falle rechtens ist. Neben diesen prozessualen Aufgaben nehmen Gerichte auch rechtspflegerische Aufgaben wahr. Verbrechen oder Verstöße gegen geltendes Recht des BUP sind schwere Vergehen und werden mit hohen Strafen belegt.

Siehe auch:




Zurück zur Auswahlseite