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Version vom 13. Dezember 2006, 09:47 Uhr
Die gerichtliche Einweisung in eine Sicherheitsanstalt kommt einem Todesurteil gleich. Der Verurteilte wird mit starken Medikamenten willenlos gemacht und in einem mit Gummiplatten ausgelegten Raum gefangen gehalten. Man munkelt, dass manche der Inhaftierten zu medizinischen Zwecken als Versuchsobjekte benutzt werden. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Abgeurteilten beträgt in der Regel ein Jahr.
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