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Beamtentitel des [[Lexikon: Ming-Imperium|Ming-Imperiums]]. Plural: Arbitri; von einem [[Princeps]] ernannter Richter, der bei Verhandlungen gegen [[Ple­be­­jer]], [[Kleinbürger]], [[Sklaven]] und Gäste des Imperiums den Vorsitz führt. Die bis zu 10 Ar­bitri einer Gemeinde haben ihren Sitz in der lokalen Zentralbehörde.
 
Beamtentitel des [[Lexikon: Ming-Imperium|Ming-Imperiums]]. Plural: Arbitri; von einem [[Princeps]] ernannter Richter, der bei Verhandlungen gegen [[Ple­be­­jer]], [[Kleinbürger]], [[Sklaven]] und Gäste des Imperiums den Vorsitz führt. Die bis zu 10 Ar­bitri einer Gemeinde haben ihren Sitz in der lokalen Zentralbehörde.
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[[Kategorie:Ming-Imperium]]

Version vom 13. Dezember 2006, 12:32 Uhr

Beamtentitel des Ming-Imperiums. Plural: Arbitri; von einem Princeps ernannter Richter, der bei Verhandlungen gegen Ple­be­­jer, Kleinbürger, Sklaven und Gäste des Imperiums den Vorsitz führt. Die bis zu 10 Ar­bitri einer Gemeinde haben ihren Sitz in der lokalen Zentralbehörde.


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