Gentechnik: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Dezember 2006, 07:03 Uhr
Laut Artikel 9 Absatz 3 der Standardverfassung der TSU besteht ein Verbot gentechnischer Eingriffe in menschliches Material. Pflanzliche und tierische Stoffe dürfen hingegen verändert werden, um der Menschheit neue Ressourcen zu erschließen. Die Errichtung und der Betrieb von gentechnischen Anlagen bedürfen der Genehmigung.
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