Militärrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2006, 13:26 Uhr

Altgediente Offiziere mit juristischer Zusatzausbildung. Sie urteilen nach militärischen Richtlinien über interne Vergehen der Soldaten. PTI verfügt über den Kon­zern­- und die Raummarine über den Ordensge­richts­hof.

Militärtribunale im Feld können auf Anforderung bzw. nach dem Reglement der Dienstordnung zusammengerufen werden.


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