Prätor: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Dezember 2006, 11:00 Uhr

Offizier der Zivilaedilen, der mindestens von Rit­terstand sein muss. Jedes lokale Polizeirevier untersteht einem Prätor, falls es sich nicht um die lokale Zentralbehörde handelt, in der natürlich ein Polizeipräfect die Aufsicht führt.


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