Waffen, geächtete: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2006, 07:45 Uhr

Durch das von allen Mitgliedsstaaten der TSU unterzeichnete Waffendekret vom 23.07.2238 gehören folgende Waffen zu den geächteten Waffen, deren Herstellung, Verbreitung und Besitz zum Verlust der Bürgerrechte führt:

  1. Virusbomben und andere chemisch/bakteriologische Kampfstoffe.

  2. Nuklearwaffen, die eine dauerhafte Schädigung menschlicher, tierischer und pflanzlicher Erbanlagen herbeiführen oder fördern können.

  3. Androiden, Replikanten oder Kampfroboter.