Drogen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SG
Wechseln zu:Navigation, Suche
 
Zeile 14: Zeile 14:
 
*[[Treiberstaub]]
 
*[[Treiberstaub]]
 
<br><br><br>
 
<br><br><br>
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
 
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Medizin]]
 
[[Kategorie:Medizin]]

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2006, 12:38 Uhr

Präparate pflanzlichen, tierischen und mineralischen Ursprungs, die als Heilmittel, Stimulanzien oder Gewürze Verwendung finden; heute oft ungenau im Sinne von Rauschdrogen oder Suchtdrogen verwendet.

Die Einnahme von Rauschgift ist gefährlich, gesundheitsschädlich und in der gesamten TSU illegal. Rauschgiftdelikte werden hart bestraft, auf Drogenhandel steht als Strafe die Aburteilung auf einen Hochsicherheitsstrafplaneten. Der Konsum von Blitzies, Morphin, und Pseudomorphin wird jedoch weitgehend toleriert. Die Abgabe darf aber, außer an Med-Tech, nur in geringen Mengen unter staatlicher Aufsicht in Apotheken erfolgen. Siehe auch: