Einbürgerungsantrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SG
Wechseln zu:Navigation, Suche
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die mit Kosten von mindestens 500 EH verbundene Möglichkeit, vom [[Gast des Imperiums]] zum [[Kleinbürger]] des [[Lexikon: Ming-Imperium|Ming-Imperiums]] zu werden.  
+
Die mit Kosten von mindestens 500 EH verbundene Möglichkeit, vom [[Gäste des Imperiums|Gast des Imperiums]] zum [[Kleinbürger]] des [[Ming-Imperium (Lexikon)|Ming-Imperiums]] zu werden.  
  
'''Achtung:''' Mit der Annahme der Staatsbürgerschaft einer fremden Nation verlieren Sie automatisch Ihre Bürgerrechte der TSU, ohne eine Rechtsposition auf Wiedererlangung bei Niederlegung der fremden Staatsbürgerschaft zu behalten. Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut. Ihr politischer Berater in der für Sie zuständigen [[Behördenzentralisierung|Zentralbehörde]] steht Ihnen gerne zur Seite.
+
'''Achtung:''' Mit der Annahme der Staatsbürgerschaft einer fremden Nation verlieren Sie automatisch Ihre Bürgerrechte der [[TSU]], ohne eine Rechtsposition auf Wiedererlangung bei Niederlegung der fremden Staatsbürgerschaft zu behalten. Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut. Ihr politischer Berater in der für Sie zuständigen [[Behördenzentralisierung|Zentralbehörde]] steht Ihnen gerne zur Seite.
 
<br><br><br>
 
<br><br><br>
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
+
[[Kategorie:Lexikon]]
 +
[[Kategorie:Ming-Imperium]]

Aktuelle Version vom 29. Dezember 2006, 12:43 Uhr

Die mit Kosten von mindestens 500 EH verbundene Möglichkeit, vom Gast des Imperiums zum Kleinbürger des Ming-Imperiums zu werden.

Achtung: Mit der Annahme der Staatsbürgerschaft einer fremden Nation verlieren Sie automatisch Ihre Bürgerrechte der TSU, ohne eine Rechtsposition auf Wiedererlangung bei Niederlegung der fremden Staatsbürgerschaft zu behalten. Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut. Ihr politischer Berater in der für Sie zuständigen Zentralbehörde steht Ihnen gerne zur Seite.