Gäste des Imperiums: Unterschied zwischen den Versionen

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Begriff aus dem [[Lexikon: Ming-Imperium|Ming-Imperium]] für freie Reisende aus der TSU oder dem [[BUP]], die nicht über imperiales Bürgerrecht verfügen. Sie sind nicht berechtigt, außerhalb von besonderen [[Freihandelszone|Freihandelszonen]] Geschäfte zu betreiben, Grundbesitz zu erwerben oder für länger als einen Monat eine feste Arbeit auszuüben.
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Begriff aus dem [[Ming-Imperium (Lexikon)|Ming-Imperium]] für freie Reisende aus der TSU oder dem [[BUP (Lexikon)|BUP]], die nicht über imperiales Bürgerrecht verfügen. Sie sind nicht berechtigt, außerhalb von besonderen [[Freihandelszone]]n Geschäfte zu betreiben, Grundbesitz zu erwerben oder für länger als einen Monat eine feste Arbeit auszuüben.
 
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Aktuelle Version vom 29. Dezember 2006, 12:56 Uhr

Begriff aus dem Ming-Imperium für freie Reisende aus der TSU oder dem BUP, die nicht über imperiales Bürgerrecht verfügen. Sie sind nicht berechtigt, außerhalb von besonderen Freihandelszonen Geschäfte zu betreiben, Grundbesitz zu erwerben oder für länger als einen Monat eine feste Arbeit auszuüben.