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Zweikampf, verabredeter Kampf zweier Personen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines Ehrenhandels.
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Zweikampf, verabredeter Kampf zweier Personen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines Ehrenhandels. In der [[TSU]] ist die Strafbarkeit des Zweikampfs im Jahr 2186 aufgehoben worden. Bedingung ist jedoch, dass gewährleistet wird, dass keiner der Duellanten getötet oder verstümmelt wird.
In der TSU ist die Strafbarkeit des Zweikampfs im Jahr 2186 aufgehoben worden.
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Tötet man einen Gegner im Verlauf eines Duells, so droht eine Anklage wegen Totschlags. Verkrüppelt man seinen Widersacher, so ist man verpflichtet, ihm eine medizinische Behandlung zur Wiederherstellung seiner Handlungsfähigkeit zu finanzieren oder ihm, falls das nicht möglich ist, eine lebenslange Rente zu zahlen.
 
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2006, 12:39 Uhr

Zweikampf, verabredeter Kampf zweier Personen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines Ehrenhandels. In der TSU ist die Strafbarkeit des Zweikampfs im Jahr 2186 aufgehoben worden. Bedingung ist jedoch, dass gewährleistet wird, dass keiner der Duellanten getötet oder verstümmelt wird.

Tötet man einen Gegner im Verlauf eines Duells, so droht eine Anklage wegen Totschlags. Verkrüppelt man seinen Widersacher, so ist man verpflichtet, ihm eine medizinische Behandlung zur Wiederherstellung seiner Handlungsfähigkeit zu finanzieren oder ihm, falls das nicht möglich ist, eine lebenslange Rente zu zahlen.