Kreuzigung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SG
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Kreuzigungen stellen für das Volk im allgemeinen ein interessantes Schauspiel dar, welches regen Zulauf findet. | Kreuzigungen stellen für das Volk im allgemeinen ein interessantes Schauspiel dar, welches regen Zulauf findet. | ||
+ | |||
''Siehe auch:'' [[Enthauptung]] | ''Siehe auch:'' [[Enthauptung]] | ||
<br><br><br> | <br><br><br> | ||
− | |||
[[Kategorie:Lexikon]] | [[Kategorie:Lexikon]] | ||
[[Kategorie:Ming-Imperium]] | [[Kategorie:Ming-Imperium]] |
Aktuelle Version vom 11. Januar 2007, 10:10 Uhr
Bestialische Bestrafungsart im Ming-Imperium, die in der TSU durch die Standardverfassung verboten ist.
Plebejer, Kleinbürger und Sklaven werden gekreuzigt, falls sie von einem imperialen Gericht zum Tode verurteilt werden. Der Delinquent wird mit Stahlnägeln an ein Gestell genagelt und im Freien aufgestellt, bis er verdurstet oder an Herzversagen stirbt.
Kreuzigungen stellen für das Volk im allgemeinen ein interessantes Schauspiel dar, welches regen Zulauf findet.
Siehe auch: Enthauptung