Klient: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[Ming-Imperium (Lexikon)|Ming-Imperium]] Begriff für einen von einem [[Patron]] abhängiger [[Plebejer]] oder [[Kleinbürger]], der sich dazu verpflichtet hat, seinen Patron politisch und vor Gericht zu unterstützen. Freigelassene [[Sklave]]n werden automatisch Klienten ihrer früheren Herren. Die Beziehung wird auch weitervererbt.
 
Im [[Ming-Imperium (Lexikon)|Ming-Imperium]] Begriff für einen von einem [[Patron]] abhängiger [[Plebejer]] oder [[Kleinbürger]], der sich dazu verpflichtet hat, seinen Patron politisch und vor Gericht zu unterstützen. Freigelassene [[Sklave]]n werden automatisch Klienten ihrer früheren Herren. Die Beziehung wird auch weitervererbt.
 
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2007, 10:02 Uhr

Im Ming-Imperium Begriff für einen von einem Patron abhängiger Plebejer oder Kleinbürger, der sich dazu verpflichtet hat, seinen Patron politisch und vor Gericht zu unterstützen. Freigelassene Sklaven werden automatisch Klienten ihrer früheren Herren. Die Beziehung wird auch weitervererbt.