Samurai-Orden: Unterschied zwischen den Versionen
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===== Häresie ===== | ===== Häresie ===== | ||
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+ | ==== Der Shoin (Der Ordensgerichtshof) ==== | ||
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+ | Innerhalb der Außenkolonien fällt kein Ordensangehöriger unter die Zuständigkeit eines zivilen Gerichtes, deshalb unterhält der Orden auch –neben den normalen Militärrichtern- einen übergeordneten und direkt dem Kujigata unterstellten Ordensgerichtshof, den Shoin, gleich nach dem Samuraidokoru die höchste Gewalt innerhalb der Hatamoto-machi-yakko. Die Aufgabe der dort bestellten Shugo-monchuso, Ordens- oder Verwaltungsrichter, und Monchuso, Militärrichter, ist es, gemäß den Gesetzen und Traditionen des Ordens Recht zu sprechen, wenn der Verdacht besteht, daß sich Angehörige des Ordens etwas zu schulden haben kommen lassen. So hat sich ein jeder Soldat –unabhängig von Status oder Dienstgrad- auf verlangen der Ordensrichter vor diesen zu verantworten; einzig Sohei und Kabuki-mono sind davon ausgenommen; erstere unterstehen in allen Belangen dem Urteil des Dalai Buddha und dessen Vertretern, die letztgenannten dem, des zuständigen Oyabun; einem Beauftragten des Uchitsuomi, da diese ja nicht an den strengen Bushido-Codex gebunden sind und dementsprechend andere Richtlinien gelten (müssen). | ||
+ | Der Urteilsspruch ist bindend und nichteinmal Mitglieder des Samuraidokoru können sich ihm entziehen, allerding muß die Beweislast, um gegen ein Mitglied des Beratersstabes und der Ordensführung vorzugehen, schon mehr als erdückend sein. | ||
+ | Ordensrichter findet man üblicherweise in allen dem Orden zugeordneten Systemen, in jeder Division, sowie in jeder der beiden Raumflotten des Ordens. | ||
+ | Lokale Vorfälle von gerinfügiger Bedeutung werden hierbei von den untergeordneten Monchuso, verdienten Angehörigen der Bugyo (Militärpolizei), behandelt, doch hat jeder Samurai, aufgrund Seines hohen Standes als Adliger, das Recht, seinen Fall stattdesen von einem Shugo-monchuso verhandeln zu lassen. | ||
+ | Jeder Angeklagte hat das Recht, einen Verteidiger zugesprochen zu bekommen, wenn er dies möchte. Bei diesem handelt es sich i.d.R. um einen dem Dienstgrad und Status des Angeklagten angemessenen Bugyo, während das Gericht einen ebensolchen als Ankläger beruft. Beide werden vom zuständigen Richter ausgewählt und es gilt als nicht verweigerbare Ehre, diesem Befehl nachzukommen. | ||
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+ | ===== Prozesse ===== | ||
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+ | Sollte es im Spielverlauf zu einem Prozeß kommen, so hat der Spielleiter die schwierige Aufgabe, die Anklage objektiv (aus Sicht des Richters) im Hinblick auf die Vorwürfe und die vorgelegten Indizien/Beweise zu beurteilen. Um dabei ein wenig „Schützenhilfe“ zu gewähren, noch ein paar kleine Regeln dazu: zunächst wird mit 1W6 die Dauer (Stunden bei Ashigaru/MAN, Tage bei ji-Samurai/UFZ und ebenso viele Wochen bei Samurai/OFZ) der Verhandlung ermittelt. Am letzten Tag der Verhandlung führt der Spieler des Angeklagten für dessen Verteidiger eine einfache Widerstandsprobe Auftreten gegen den Fertigkeitswert des Anklägers (6W10+20/30/40 für MAN/UFZ/OFZ) durch. Folgende Modifikatoren können dabei Anwendung finden: | ||
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+ | '''Modifikatoren bei Gerichtsverhandlungen''' | ||
+ | Angeklagter ist vorbestraft: +20 | ||
+ | Pro stichhaltigem Beweis der Anklage: +15 | ||
+ | Angeklagter hat bereits zweimal | ||
+ | Yubitsume geleistet: +15 | ||
+ | Angeklagter hat Vorbelastungseintag (je) variabel (siehe Text) | ||
+ | Pro Aussage gegen den Angeklagten: +10 | ||
+ | Angeklagter hat bereits einmal | ||
+ | Yubitsume geleistet: +10 | ||
+ | Pro Indizienbeweis der Anklage: +5 | ||
+ | Pro Indizienbeweis der Verteidigung: -5 | ||
+ | Angeklagter leistet zum | ||
+ | zweiten Mal Yubitsume: -5 | ||
+ | Pro Aussage für den Angeklagten: -10 | ||
+ | Angeklagter leistet zum | ||
+ | ersten Mal Yubitsume: -10 | ||
+ | Pro stichhaltigem Beweis der Verteidigung: -15 | ||
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+ | Das Ergebnis der Widerstandsprobe hat für den Angeklagten folgende Auswirkungen: | ||
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+ | Erfolg: - Freispruch | ||
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+ | Mißerfolg um maximal 15 Punkte: - Richter verlangt weitere Aussagen/Beweise/Indizien | ||
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+ | Mißerfolg um mehr als 15 Punkte: - Schuldspruch | ||
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+ | Verlangt der (Shugo-)Monchuso neue/weitere Beweise/Indizien, so haben Anklage und Verteidiger jetzt nochmals 1W10+10 (Stunden/Tage/Wochen bei MAN/UFZ/OFZ) Zeit, diese vorzulegen. Wird bei der anschließenden Folgeverhandlung wieder ein Mißerfolg um maximal 15 Punkte erzielt, so wird das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Nichtsdestotrotz erhält die Personaldatei des Betroffenen einen Vorbelastungseintrag, der sich sowohl bei anstehenden Beförderungen, als auch bei weiteren (neuen) Prozessen als Modifikator in Höhe des Unterschieds des Wurfes von Ankläger und Verteidiger auswirkt. Mehrere Vorbelastungseinträge sind dabei selbstverständlich kumulativ. | ||
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+ | ===== Urteilsfindung ===== | ||
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+ | Unterschieden wird hierbei in die Bereiche Zivilrecht und Kriegsrecht, wobei die Strafen in letzterem wesentlich drakonischer sind. Die nachfolgende Liste bietet einige Beispiele, was verurteilten Ordensangehörigen widerfahren kann. Hinter dem jeweiligen Straftatbestand ist in Klammern die Art der Strafe vermerkt, die ein Samurai bzw. Offizier (Großbuchstaben) oder Unteroffizieren (ji-Samurai) und Ashigaru (Mannschaften) zu befürchten hat. (Kleinbuchstaben) | ||
+ | Es gibt nur zwei Wege, einem drohenden Urteil ohne Verurteilung aus dem Weg zu gehen: | ||
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+ | ====== Yubitsume: ====== | ||
+ | Im Falle von Straftaten, die nicht mit dem Ausschluß aus dem Orden (g) oder standrechtlicher Erschießung (h) geahndet werden, hat jedes Ordensmitglied die Möglichkeit, mittels des Abtrennens der Fingerkuppe des kleinen Fingers –Yubitsume- rituell um Vergebung zu bitten. I.d.R. wird diese gewährt, aber natürlich ist dies nur zweimal im Leben möglich, da daß verlorene Fingerglied natürlich nicht ersetzt werden darf. Hierzu ist lediglich ein Tanto-Dolch und eine WIK- und KON-Probe fällig, um sich keinen Schmerz anmerken zu lassen. Anschließend wird die Fingerkuppe, eingeschlagen in ein weißes Seidentuch, dem zuständigen (Shugo-)Monchuso mit einer tiefen Verbeugung und der Bitte um Vergebung übergeben. | ||
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+ | ====== Seppuku: ====== | ||
+ | Jeder Samurai hat die Möglichkeit, jeder drohenden Strafe mittels des rituellen Selbstmordes Seppuku aus dem Weg zu gehen und so sein Gesicht, wie das Seiner/Seines Familie/Clans zu wahren. Dies kann nur auf Geheiß des Shogun verwehrt werden. | ||
+ | Der Angeklagte erhält die Gelegenheit, sich bis zum nächsten Morgengrauen mental auf das vor Ihm liegende vortzubereiten. | ||
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+ | Mit dem aufgehen der Sonne tritt er in einem weißen Habit vor die versammelten Ordensmitglieder, kniet sich auf ein Tatami, schreibt sein drei- bis fünfzeiliges Todesgedicht und liest es laut vor, wonach er sich bei den Anwesenden für die Ehre bedankt, die sie Ihm mit ihrer Anwesenheit erweisen. Anschließend tritt der Kaishaku-nin (ein vom Delinquenten ausgewählter Sekundant) hinzu und reicht dem Todgeweihten eine Trinkschale mit heißem Sake. Diese leert er mit zwei Schlucken, verbeugt sich und reicht sie dem Sekundanten zurück, der dem Samurai nun dessen Wakhizashi ohne Scheide reicht, das Blatt zwei Handbreit über der Tsuba (Parierstange) in weißes Reispapier, mit drei roten, kunstvoll geknüpften Seidenschnüren gehalten, eingeschlagen. | ||
+ | Die Waffe wird mit der Linken entgegen genommen, währen der derzeit arg suizid gefährdete mit der rechten seinen Oberkörper frei macht. | ||
+ | Nun greift er die Waffe am Reispapier mit beiden Händen, richtet die Spitze mit der Schneide nach oben auf seinen nackten Bauch (WIK-Probe; bei mißlingen zittern deutlich sichtbar die Hände) und nickt dem Kaishaku-nin kurz zu oder (WIK-Probe +15, um dies zu tun bzw. tun zu lassen) gibt diesem leise das Kommando „Jumonji!“ und macht einen letzten, tiefen Atemzug. Danach stößt er sich die Waffe links unter dem Bauchnabel tief ins Fleisch (WIK-Probe +10, ansonsten unterbricht er hier das Ritual; erneute Probe mit +20 Modifikator, um es fortzuführen, ansonsten wird der Samurai mit allen Konsequenzen sofort standrechtlich erschossen; nach eindringen der Waffe WIK- und KON-Probe +15, um sich keine Schmerzen anmerken zu lassen und das Ritual fortzusetzen), dreht die Klinge um 90° und macht einen langen Schnitt quer über den Bauch unterhalb des Nabels (WIK- und KON-Probe wie zuvor). | ||
+ | Wenn er den Sekundanten aufgefordert hat, bis zum zweiten, kreuzweisen Schnitt zu warten („Jumonji!“), dreht er nun das Schwert in der Wunde und führt die Klinge langsam nach oben auf das Herz zu (WIK- und KON-Probe +20, um sich keine Schmerzen anmerken zu lassen und das Ritual fortzusetzen), ansonsten trennt er Ihm bereits jetzt den Kopf –möglichst mit dem ersten, sauberen Schlag- ab. | ||
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+ | Nun also schlägt die Stunde des Kaishaku-nin: Um diesen Schlag sauber auszuführen, ist eine Probe auf die Fertigkeit Schwerter (Katana) mit einem Modifikator von +10 durchzuführen, um die richtige Stelle auf Anhieb perfekt zu treffen und dabei mindestens die Hälfte der Kopf-TP (aufgerundet) des Verurteilten an Schaden (inkl. Schadensbonus) anzurichten. Wenn dies nicht gelingt, so muß ein weiterer Schlag mit einem Modifikator von +20 geführt werden. Ist auch dieser nicht erfolgreich, so wird ein dritter Schlag fällig, diesmal mit einem Modifikator von -25 (die offene Wunde ist nur noch schwer zu verfehlen). | ||
+ | Währenddessen muß dem Delinquenten eine KON- und WIK-Probe mit einem Modifikator von +15 und +20 zusätzlich für jeden weiteren Schlag gelingen, um keinen Schmerz erkennen zu lassen. | ||
+ | Für jeden normalen Mißerfolg, wenn es darum geht, Schmerzen zu vermeiden, wird ein Mitglied Seiner Familie/seines Clans, begonnen mit dem Ranghöchsten, um einen Dienstgrad degradiert. Sollte es gar einen kritischen Mißerfolg geben, bricht der Samurai selbst das Ritual unter Schmerzen und Gewimmer ab, woraufhin nachfolgender Punkt h) in vollem Umfang zum tragen kommt. Für den äußerst seltenen und absolut unwahrscheinlichen Fall, das ein Samurai keine Angehörigen haben sollte, treten an deren Stelle natürlich die unmittelbaren Kameraden des Delinquenten. Im Fall eines Führungsoffiziers ist es übrigens auch Mode, das sich dem Seppuko die Ihm unterstehende(n) Einheit(en) anschließt; dies kann aber auf Geheiß des Shogun untersagt werden. | ||
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+ | '''Zivilrechtliche Delikte''' | ||
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+ | Art Strafe | ||
+ | Unruhestiftung Ee | ||
+ | Körperverletzung an Zivilisten Aa | ||
+ | Schwere Körperverletzung an Zivilisten Aa+Ff | ||
+ | Diebstahl Aa+Cc | ||
+ | Drogenmißbrauch Aa, e, Ff | ||
+ | Raub b, Ff | ||
+ | Totschlag an Zivilisten Dd+Ff | ||
+ | Mord an Zivilisten Hh | ||
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+ | '''Kriegsrechtliche Delikte''' | ||
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+ | Art Strafe | ||
+ | Mißhandlung von Untergebenen Aa, b, Ee | ||
+ | Befehlsverweigerung Dd, e, Ff, h | ||
+ | Fahrlässigkeit von Offizieren A, D, F | ||
+ | Feigheit vor dem Feind Aa+Gg | ||
+ | Plünderung Aa, e, Ff | ||
+ | Angriff auf Vorgesetzten Aa, Dd, Ff | ||
+ | Fahnenflucht Hh | ||
+ | Hochverrat Dd, Gg, Hh | ||
+ | Körperverletzung an Ordensmitglied Aa+Dd | ||
+ | Totschlag an Ordensmitglied Aa+Dd+Ff | ||
+ | Mord an Ordensmitglied Hh | ||
+ | Artikel 111* F, G | ||
+ | (*identisch mit Artikel 137 der Kreuzritter, vgl. Grundregelwerk, Kapitel Für den Spielleiter) | ||
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+ | ===== Strafmaße ===== | ||
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+ | a) öffentliche Züchtigung | ||
+ | b) Strafdienst | ||
+ | c) Niederer Dienst | ||
+ | d) Strafbataillon | ||
+ | e) Kerker | ||
+ | f) Degradierung | ||
+ | g) Ausschluß aus dem Orden | ||
+ | h) standrechtliche Erschießung | ||
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+ | '''Erläuterung der Strafmaße''' | ||
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+ | a) ''öffentliche Züchtigung'': | ||
+ | Der Delinquent wird unter freiem Himmel innerhalb der Kaserne (OFZ) bzw. Auf dem nächstgelegenen Marktplatz (UFZ/MAN) nackt an einen Pfahl gebunden. Anschließend erhält er, abhängig von der Schwere seines Vergehens, 5 bis 25 Peitschenhiebe. Der direkte Vorgesetzte des Verurteilten hat die ordnungsgemäße Ausführung durch einen speziell dafür ausgebildeten Bugyo (Fertigkeitswert Peitsche min. 75%) zu überwachen. | ||
+ | Um nicht vor Schmerzen aufzuschreien, muß der Verurteilte nach jedem Schlag eine KON- und eine WIK-Probe bestehen. Da Angehörige der Hatamoto-machi-yakku recht hart im nehmen sind, wird bei den ersten 4/3/2 (OFZ/UFZ/MAN) Schlägen ein Modifikator von -15/-10 (Samurai/andere Charakterklassen) angewendet. | ||
+ | Da für diese Art Strafe die normalen Kampfpeitschen benutzt werden, muß auch ein Med-Tech anwesend sein, der den Gesundheitszustand des Verurteilten regelmäßig überwacht. Fällt der Delinquent in Ohnmacht, so hat ihn der Med-Tech mit allen nötigen Mitteln, aber ohne den Einsatz von (Kampf-)Drogen wieder zu Bewustsein zu bringen, ehe die Strafe fortgeführt wird. Ist der Verurteilte nicht mehr in der Lage, die weitere Ausführung der Strafelebend zu überstehen, so wird er unter Aufsicht der Bugyo solange in der nächstgelegenen ordenseigenen Krankenstation behandelt, bis der Weiterführung dieser nichts mehr im Wege steht. | ||
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+ | b) ''Strafdienst'': | ||
+ | Hierbei handelt es sich um den ungeliebten –weil geradezu tödlich langweiligen- Wachdienst der Strafkolonie Grünbaum (Nr. 11, System Alpha Bootis, Hochsicherheitsstrafplanet) für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten bis zu 3 Jahren, je nach schwere des abgeurteilten Vergehens. Damit kann auch eine bzw. mehrere Versetzungen zu einer anderen Division einhergehen. | ||
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+ | c) ''Niederer Dienst'': | ||
+ | Für eine Zeitspanne von 2 bis 6 Wochen ist täglich –auch in der Freizeit- das Hauptbetätigungsfeld des Charakters mit Sondermissionen, wie etwa: Latrinenschrubben, Kartoffeln schälen, allgemeiner Putzdienst, etc. pp. Zu finden. Ordensrichter sind da mindestens so kreativ, wie SpielleiterINNEN und/oder Mitspieler. | ||
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+ | d) ''Strafbataillon'': | ||
+ | Die Versetzung zu einem Strafbataillon ist ein Todesurteil auf Ratenbasis. Nähere Infomationen hierzu können Lexikon der TSU im Grundregelwerk –Stichwort „Strafbataillon“- entnommen werden. | ||
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+ | e) ''Kerker'': | ||
+ | Der Verurteilte wird, je nach Schwere des verübten Verbrechens, für einen Zeitraum zwischen einer Woche und zwei Jahren ins Gefängnis gesperrt. Keine Chance, eine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“-Karte zu ziehen. | ||
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+ | f) ''Degradierung'': | ||
+ | Vor den Augen der versammelten Kameraden werden dem Verurteilten alle Rangabzeichen abgerisen und durch die eines um mindestens eine Stufe niedrigeren Dienstgrades ersetzt. Geht es bei Offizieren/Unteroffizieren nicht tiefer, so werden sie zu Unteroffizieren/Mannschaften in einem ihrer ERF-Wert entsprechenden Rang. Handelt es sich dabei um ji-Samurai, so ist ihnen ein erneuter Aufstieg in diese Kriegerkaste auf immer verwehrt. Samurai, die unter den Rang eines Tai-i degradiert werden, verlieren alle ihre Sonderrechte als Adliger und zählen fortan als ji-Samurai; was üblicherweise damit einhergeht, daß sie aus ihrer familie/ihrem Clan ausgestoßen werden. Theoretisch ist für Samurai auch eine Degradierung unterhalb eines Gunsho denkbar; jedoch wird dieser drohenden Schmach üblicherweise mit der Selbstentleibung („Seppuko“) begegnet. | ||
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+ | g) ''Ausschluß aus dem Orden'': | ||
+ | Vor seiner/seinem versammelten Division/Geschwader/Regiment und Familie/Clan werden dem gefesselten Delinquenten seine Ordens- und Rangabzeichen von der Uniform gerissen. Anschließend wird er gezwungen, sich gänzlich zu entkleiden und ihm hiernach alle ordenseigenen Tätowierungen aus dem Fleisch geschnitten oder zumindest bis zur Unkenntlichkeit ausgebrannt, ohne die Wunden medizinisch zu behandeln. Alle seine persönlichen Habseligkeiten, wie auch Ausrüstungsgegenstände, die er in Benutzung hatte, werden vor seinen Augen aufgetürmt und verbrannt/vernichtet. | ||
+ | Er erhält nun eine zivile ID-Karte mit einem entsprechenden Vorstrafen-Eintrag, die alte militärische wurde ja mitsamt Inhalt (Waffenschein, Guthaben, Orden, etc.) vernichtet, und wird nun mittellos und nackt, wie er geboren wurde vor die Tore der Garnison gepeitscht. Wie es für ihn von dort aus weitergeht, interessiert innerhalb des Ordens niemanden mehr. Sein Name wird aus allen Akten getilgt und den Kameraden ist es verboten, überhaupt über Ihn (oder Sie) zu sprechen. Alle anderen Familien-/Clanangehörigen des Abgeurteilten werden um eine Rangstufe degradiert und müssen für 4 Wochen niederen Dienst verrichten, was die Familien-/Clansbande schwächen bzw. zerbrechen soll. | ||
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+ | h) ''standrechtliche Erschießung'': | ||
+ | Der zeremonielle Ablauf ist wie unter g. Nachdem die Entehrungen vonstatten gegangen sind, wird der Delinquent jedoch unter Trommelwirbel von einem Freiwilligenkommando –möglichst aus Familien-/Clansmitgliedern- unter dem Befehl eines Sohei erschossen. | ||
+ | Sein Leichnam wird dem nächsten zivilen Shinto-Priester übergeben, der diesen an einem unbekannten Ort und ohne Namen oder sonstige Erkennungszeichen sowie ohne Zeugen bestattet. | ||
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Version vom 26. November 2006, 09:24 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorwort
- 2 Das Leben im Orden
Im Jahre des Herrn 2179 begab es sich, daß nach ausführlichen Verhandlungen entschieden wurde, die tapferen Streitkräfte der TSU in drei Gruppen aufzugliedern, die den religiösen und kulturellen Ansprüchen genügen sollen. Hiermit wird nun feierlich gelobt, daß der Orden der Ritter vom fahrenden Kreuz, der Orden der Samurai und der Orden der Wölfe des Mahdi entstanden sind, um die Rechtgläubigkeit und die TSU zu verteidigen. Zwischen den Orden besteht mit dem heutigen Tage eine ewige Waffenbrüderschaft.
Parzival von Ehrenbreitstein, General von Ehrenbreitstein Saito Nobutada, Generaloberst Saito Nobutada Mohammed Abdel Aziz, General M. ABDEL AZIZ
Vorwort
Am 4. Juli 2179 treffen auf dem Raumträger Titania die drei höchstdekorierten Offiziere der terranischen Raummarine zusammen: General Parzival von Ehrenbreitstein, General Mohammed Abdel Aziz und der spätere erste Shogun Generaloberst Saito Nobutada. Ganz im Geiste der Rückbesinnung beschließen sie in einer zwanzigstündigen Diskussion, die Streitkräfte in drei unterschiedliche Gruppen aufzugliedern, die den religiösen und kulturellen Hintergründen der Soldaten entsprechen sollen. Feierlich geloben die Generäle ewige Bruderschaft und Waffenhilfe zwischen den neuen Orden: die Geburtsstunde der Kreuzritter, Wölfe des Mahdi und vor allem: der Samurai, wie die Angehörigen der Hatamoto-machi-yakko (etwa „Diener des Shogun und der Städte“) allgemein genannt werden, obwohl diese Bezeichnung eigentlich nur für die Offiziere des Ordens zutreffend ist. Während die Kreuzritter als Sitz den Planeten Jerusalem II (System-Nr. 31 Beta Leonis) für sich beanspruchen und die Wölfe des Mahdi ihre wertvollste Reliquie, einen Splitter des Heiligen Steins aus Mekka, nach Neu-Istanbul im System Psi Capricorni (Nr. 79), der feierlich in Kaaba umbenannt wird, verbringen, bezieht Shogun Nobutada die Zwischenstation Yokohama. Die Verwaltung der terranischen Außenkolonien wird in drei Protektoratsbezirke unterteilt; zwar wird hierbei versucht, auf die religiösen und kulturellen Mehrheiten der jeweiligen Welten Rücksicht zu nehmen, es spielen jedoch auch praktische Gründe und Überlegungen eine gewichtige Rolle und so fällt beispielsweise das System Pi3 Orionis (Nr. 77, Kolonien „Nippon“ & „Ustunomiya“) trotz eines Bevölkerungsanteil von fast 91% Asiaten nicht an den Samurai-Orden, sondern wird den Kreuzrittern polizeigewaltlich unterstellt, verbleibt aber politisch in der TSU. Die Hatamoto-machi-yakko erhalten das zweitgrößte Gebiet nach den Kreuzrittern, zunächst insgesamt 14 Welten der Außenkolonien. Die TSU-Regierung spricht damit jedem der Ritterorden zur Selbstversorgung Welten in seinem Protektoratsbezirk zu; diese –bei den Hatamoto-machi-yakko Shogunat genannt- Planeten oder Monde unterstehen zwar nominell weiterhin der TSU, werden jedoch von der Raummarine regiert, die auch nach eigenem Gutdünken Steuern erhebt und lediglich einen festen Satz von 10% des planetarischen Jahreseinkommens an Terra abzuführen hat. Die übrigen Protektoratswelten –wie Nippon und Ustunomiya unter der Aufsicht der Kreuzritter- behalten ihre lokale Regierung und stehen nur unter der militärischen Oberaufsicht der Ritterorden, die jedoch z.B. im Falle von Aufständen und Steuerverweigerungen auch gegen ihre Schutzbefohlenen vorgehen müssen.
In den folgenden Jahren dient die Raummarine als Hüter der Kolonisten ihrer Protektoratsbezirke vor Übergriffen von Piraten und marodierenden Söldnerbanden. Zeiten der Ruhe werden häufig mit der Veranstaltung prächtiger Turniere zwischen den verschiedenen Orden und bunten Paraden für die Bevölkerung verbracht, das alt-römische „Brot & Spiele“ in neuem Gewand, aber nicht weniger effektiv.
In der stürmischen Ära der Konzernkriege kämpfen die anfangs neutralen bis Pro-Johnatan Derby eingestellten Orden schließlich doch Seite an Seite mit Soldaten des PTI-SEK gegen die Bedrohung durch dessen Shark Investments. Nach dem gewonnenen Krieg jedoch, werden die Ordenstruppen gänzlich in die Außenkolonien abgeschoben – der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, sozusagen. Höhepunkt der Demütigung ist der Schutzgürtelerlaß von 2239, welcher es den Angehörigen der Ritterorden verbietet, sich Terra auf mehr als 30 Lichtjahre zu nähern, was die Hatamoto-machi-yakko drei ihrer ursprünglichen Protektorate (Nr. 5 70 Ophiuchi, Kolonie Sardegna, Nr. 6 A Ophiuchi, Kolonie Sikh II und Nr. 92 Xi Bootis, Kolonie Green Card) kostet. Zur Zeit ist die Lage äußerst gespannt; besonders, da der Orden der Samurai durch den Erlaß einige für ihn wichtige Welten verloren hat. Es gab auch schon desertierende Hatamoto-machi-yakko –Ronin genannt- deren Versuche, den Schutzgürtel in vollem Ordenskleid und Bewaffnung zu betreten sowohl von ihren Ordensbrüdern, wie auch dem SEK bislang wirkungsvoll vereitelt wurden. Erste Gerüchte über einen bevorstehenden Konflikt zwischen dem SEK und den Kreuzrittern werden ebenfalls auf den Sprungstationen geflüstert. In einem solchen Fall währe es absehbar, daß sich die anderen Orden geschlossen auf die Seite ihrer Waffenbrüder stellen würden, daher ist die InSic emsig bemüht, durch Intrigen und Verleumdungen Unfrieden zwischen den Orden zu schüren. Auch sollen durch sie die widererstarkenden Piraten und Söldnergruppen der Außenkolonien finanziell und nachrichtendienstlich unterstützt werden, um damit die Aufmerksamkeit der Kreuzritter, Wölfe des Mahdi und Samurai anderorts, abseits von Terra und Prometheus (Nr. 38, Chi1 Orionis) zu fesseln…
Allgemeines
In den Reihen der Samurai finden sich ausschließlich Anhänger von Shintois- und Buddhismus; üblicherweise asiatischer Abstammung. Der Orden sieht seine Hauptaufgabe im Schutz der Gläubigen und der „befreundeten“ Konzerne, wie etwa Nikita oder Korea-Tabs. Eine Division und ein Garderegiment der Otomo sind zum Wachdienst nach Edo (Nr. 33 Beta Triangulis Australis) abkommandiert, zwei weitere Divisionen bewachen Schmocks Superwerft (hier wurden große Teile der Herrmann von Salza, Flaggschiff des Kreuzritterordens, gefertigt) und selbstverständlich ist auch die Zwischenstation Yokohama, Sitz des Shogun, ständig mit einem Regiment Otomo, sowie 4 regulären Regimentern besetzt. Des weiteren findet man auf nahezu allen Protektoratswelten zumindest eine kleine Garnison der Streitkräfte des Ordens. Die Hatamoto-machi-yakko beziehen ihre Vorbilder aus der reichhaltigen Geschichte Asien, allen voran natürlich das mittelalterliche Japan. Unweigerlich –und dem Zeitgeist, zumindest im Einflußbereich der Ritterorden, angepaßt- spielt in der historischen Betrachtung auch eine gehörige Portion ruhmreicher Verklärung eine gewichtige Rolle – und das hehre Bestreben, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft harmonisch miteinander zu vereinen. Traditionsgemäß haben die Sprößlinge alter Adelsfamilien natürlich die besten Aussichten auf eine Ernennung zum Samurai; das einfache Volk muß schon gewaltige Anstrengungen unternehmen, um dieses Ziel zu verwirklichen und die Kaste der Ashigaru und ji-Samurai zu verlassen, somit zum wahren Krieger nach den Definitionen des Ordens aufzusteigen. Während für den einfachen Soldaten der Umgang mit der Naginata, einer traditionellen Spießwaffe, Pflicht ist, ist es für einen Offizier selbstverständlich, die klassischen Seitenwaffen der Samurai, Katana und Wakhizashi, zu beherrschen. Ebensogroßen Wert genießen die Tugenden Ninjo und Giri, Mitgefühl & Pflicht; Grundlage des Bushido, dem Weg des Kriegers, der den Ordensstatuten zugrunde liegt. In einem wichtigen Punkt unterscheidet sich der moderne Orden aber von seinen Vorbildern: Frauen werden die gleichen Rechte und Pflichten auferlegt, wie ihren männlichen Pendants; einzig der Dienstgrad-Zusatz „Gozen“ kennzeichnet diese Kämpferinnen. Doch neben den hehren Idealen der Samurai fanden auch dunklere, weniger ehrenvolle Traditionen Eingang in den Orden: unter dem Begriff „Kabuki-mono“, was soviel, wie „verrückte Samurai“ bedeutet, findet sich eine Subkultur, gemischt aus den klassischen japanischen Mördern und Verbrechern: Ninja & Yakuza. Diese Entwicklung wurde bereits vom ersten Shogun Nobutada eingeführt, der selbst zwar ein strenger und orthodoxer Anhänger des Bushido war, jedoch –wie schon Seine klassischen Vorgänger- die dringende Notwendigkeit erkannte, auch andere Wege beschreiten zu müssen und zu können, da das Prinzip von Ninjo & Giri auch durchaus gegen den Orden verwendet werden kann. Generell betrachtet man –speziell die Kreuzritter- von Außen die Ordensmitgliedern als introvertierte Individualisten. Dies mag u.a. darin begründet sein, daß die Lebens- und Kampfphilosophie der beiden Orden zu unterschiedlich ist: während ein Kreuzritter unter nahezu keinen Umständen einen toten Kameraden zurücklassen würde, halten die Samurai ein solches Verhalten für töricht und dumm, da der Tod nur einen neuen Anfang im ewigen Kreislauf des Lebens darstellt; der Körper, der zurückbleibt, ist also nur eine leere, nutzlose Hülle, für die sich kein Kampf lohnt. Auch ist bekannt, daß der Orden für Gefangene kein Lösegeld zahlt, obwohl er sich das durch zahlreiche Beteiligungen an verschiedenen Konzernen wohl leisten könnte… Und nicht zuletzt besitzen die Krieger des Ordens einen hervorragenden Ruf als tapfere, edle und unbeugsame Soldaten, der besonders dem SEK schwer im Magen liegt.
Geschichte des Ordens
Noch in derselben Nacht, als die Aufsplitterung der Raummarine beschlossen wurde, rief sich Saito Nobutada zum ersten Shogun der Hatamoto-machi-yakko aus und zur gleichen Zeit verschwanden die alten Insignien auf den Uniformen der asiatischstämmigen Angehörigen der terranischen Raummarine und statt dessen konnte man nun überall die alte japanische Kriegsflagge als neues Daimon, Erkennungszeichen, des gerade gegründeten Ordens erblicken. Es vergehen nur wenige Wochen, bis die Trennung de facto vollzogen und aus der Zwischenstation Yokohama eine wahre Festung geworden ist, von der aus der neue Orden rasch und effizient die Verwaltung der Shogunate und der Protektorate in Angriff nimmt. Vereinzelt werden deshalb Gerüchte laut, wonach Nobutada bereits vor der offiziellen Trennung eine Abspaltung vorbereitet hätte, diese vielleicht sogar willentlich herbeigeführt habe, doch der altgediente Raummarine-General bestreitet dies stets und beharrlich auf das Schärfste. Allerdings sehe er auch keinen zwingenden Grund, dem gerade abgeschlossenen Vertrag länger als nötig zuwiderzulaufen und effizienter Fleiß sei doch schon immer ein typischer Wesenszug der Asiaten, insbesondere der Japaner, gewesen…
Von der Gründung bis zu den Konzernkriegen
Die Entwicklung des neugeschaffenen Ordens der Samurai ging weiter rasch voran und nicht wenige Gerüchte und Legenden gehen damit einher: das offenersichtliche Desinteresse des Ordens Einzelheiten nach Außen dringen zu lasen, unterstützte dies natürlich. Neben dem neuen Hauptquartier auf der Zwischenstation Yokohama wird auch die Burg Tokugawa auf Edo im System Beta Trianguli Australis sowie die Burg Toyotoma auf Mushashi (Beta Canum Venaticorum), neuer Sitz der Generalniederlassung von Nikita als Garnisonsstützpunkte ausgebaut; bald darauf werden dorthin die erste, zweite und vierte Division des Ordens abkommandiert. Wie auch bei den anderen Orden liegt die Hauptaufgabe der Hatamoto-machi-yakko zunächst darin, dreiste Piraten, Schmuggler und marodierende Söldner in die Schranken zu verweisen, da diese die Spaltung der Raummarine als Schwäche mißdeuten und im glauben, leichtes Spiel zu haben, ihre Aktivitäten massiv erhöhen und erweitern. So wird am 09. August 2182 Schmocks Superwerft im System Eta Scorpii von dem Söldnerregiment Fuchs Füsiliere im Handstreich erobert; alle Ordensangehörigen, die auf dieser Welt kaserniert waren, sterben den mehr oder weniger glorreichen Heldentod. Tai-Shu Myago Hideatomo wird daraufhin beauftragt, den Planenten zu entsetzen, ohne die Industrie- und Werftanlagen zu beschädigen, wofür Ihm Shogun Nobutada nahezu die Hälfte der einsatzbereiten Streitkräfte zur Verfügung stellt. Erwartungsgemäß wird Schmocks Superwerft binnen kürzester Frist befreit, doch sind die Verluste gewaltig; vor allem die Fabrikanlagen der Werft werden weitestgehend zerstört. Der Tai-Shu verübt ob dieses Fehlschlages aus Sicht von Ninjo und Giri ehrenvollen Seppuku und ein Großteil Seiner untergebenen Offiziere tat es Ihm nach. Der Orden wiederum sagt daraufhin –unterstützt durch Konzerne, wie Nikita- umfangreiche Reperationsleistungen zu und stationiert von nun an eine weitere Division vor Ort, um neuerlichen Übergriffen vorzubeugen. Nach und nach endet die Ära der Piratenkriege; in der Folgezeit ist es verhältnismäßig ruhig und friedlich, so daß der Orden reichlich Zeit für umfangreiche strategische Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigungskraft hat. Eine Häftlingsrevolte auf der Strafkolonie Treiber IV im August 2195 führt derweil zu einer Umstrukturierung dieser Art des Strafvollzuges: war die Verwaltung besagter Kolonien bislang Aufgabe der von PTI gestellten Polizeikräfte, werden sie nun zum größten Teil an die Ritterorden übertragen, die zum Ausgleich 70 % der dort durch Zwangsarbeit erwirtschafteten Erträge –aus lokalen Minen und Fabrikanlagen- erhalten. Gegen revoltierende Gefangene wird nun aber nicht mehr länger das Zivilrecht sondern das erheblich strengere Militärrecht –inkl. Todesstrafe- angewandt. Die Rädelsführer der Rebellion auf Treiber IV werden in einem schnellen Schauprozeß medienwirksam abgeurteilt und exekutiert. Leider scheint das dem Orden nicht viel zu nützen, da die einzige in Frage kommende Strafkolonie –Grünbaum (Nr. 11, System Alpha Bootis) ein Hochsicherheitsgefängnis ist, das nicht darauf ausgelegt ist, in irgendeiner Art und Weise wirtschaftlich produktiv zu sein. Schon bald nutzt der Orden deshalb seine guten Konzernverbindungen, um diesen Gefangene Illegalerweise als billige –nun ja, „kostenlos“ währe übertrieben, immerhin werden Transport, Kost und Logis fällig, nicht- Arbeitskräfte zu überlassen; ein Umstand, der dafür Sorge trägt, daß sich die größtenteils nach wie vor angeschlagenen Konzerne gegenüber PTI behaupten können, anstatt, wie viele andere alteingesessene Marken darin aufzugehen. Im Gegenzug übernehmen die Konzerne einen Teil der Ausbildung der ordenseigenen Techniker und Wissenschaftler und beide Seiten achten streng darauf, daß derartige Verstrickungen nicht allzu öffentlich publik werden. Dies führt u.a. dazu, daß ein PTI-Angehöriger weder auf Konzerngelände noch im Umfeld des Ordens gern gesehen wird; es kam bereits häufiger zu unglücklichen „Unfällen“… InSic, Kabuki-mono und Konzerneigene Sicherheitsdienste liefern sich also bereits seit Jahren einen heimlichen, aber nicht desto weniger tödlichen, Krieg hinter den Kulissen. Wie auch die anderen Orden, sehen sich die Samurai Anfang des 23. Jahrhunderts dem Problem des fehlenden Nachwuchses gegenüber, wenn auch keinesfalls so stark, wie beispielsweise die christlichen Kreuzritter. Die vorangehenden knapp zwanzig ruhigen Jahre schrecken abenteuerlustige Haudegen eher ab, die es vorziehen, bei PTI anzuheuern, da die dort gebotene Polizeiarbeit eher den Geschmack von Freiheit und Abenteuer vermittelt, als öde anmutende Katastrophenschutz- und Wachdienste. Der immer mächtiger werdende Konzern nutzt diesen Umstand, um wieder einmal die Nutzlosigkeit der drei Orden hervorzuheben und fordert wiederholt deren Auflösung, zumal ich viele religiös motivierte Jugendliche mittlerweile eher den Kirchen selbst, als den Orden zuwenden. Die Samurai als Orden treten dem gegenüber, indem jeder Bürger in den Shogunaten und der von ihnen verwalteten Protektorate inoffiziell zum Ronin erklärt wird, was die Abenteuerlust der Jugend doch erheblich dämpft, kaum das dieses per „Mundpropaganda“ als Gerücht kursiert. Offiziell dementiert der Orden diese Haltung allerdings auf das Schärfste. „Natürlich hat jeder Bürger der TSU, auch und gerade in den Protektoraten des Ordens, uneingeschränkte Freiheit im Bezug auf Reisen, Bildung, Arbeit, insbesondere auch Arbeitgeber und Ort! Alles andere währe ein widerrechtlicher Verstoß gegen die Verfassung!“, so Shogun Kamisage Sho, in einer Presseerklärung vom 06. Januar 2203. Der bestständige Ruf nach Abschaffung überalteter Relikte seitens PTI trägt natürlich nicht sonderlich dazu bei, die teilweise recht angespannten Beziehungen zu verbessern; auf Nippon und Ustonomya, die den Hatamoto-machi-yakko zwar nie als Protektoratswelten überlassen wurden, aber einen sehr hohen Bevölkerungsanteil an Asiaten haben und unter politischer Kontrolle durch PTI stehen, kommt es verstärkt zu gewalttätigen Demonstrationen gegen das jeweilige gegnerische Lager und immer häufiger zu Zusammenstößen der örtlichen PTI-Polizei und den Arbeitern und Angestellten des Pro-Samurai-Konzerns Nippon Inc.. Dennoch eskaliert der Konflikt nicht dort, sondern auf Torellis Five: dort wird ein hochrangiger Flottenoffizier der Kreuzritter, Admiral von Schneider, während eines Landeurlaubes heimtückisch ermordet (heute lautet die offizielle Lesart, daß sich dahinter ein früher terroristischer Anschlag von Shark verbirgt), was das sprichwörtliche Faß zum überlaufen bringt: die aufs äußerste empörten Kreuzritter besetzen den Planeten und liefern sich heftige Feuergefechte mit den dort stationierten SEK- und Polizeieinheiten von PTI. Sowohl der Konzern als auch die Kreuzritter kommandieren daraufhin weitere Kampfverbände in das System ab und ein Bürgerkrieg scheint nahezu unausweichlich; vor allem, als sich die Hatamoto-machi-yakko aufgrund des Bündnisvertrages gezwungen sehen, den Kreuzrittern Beistand zu leisten; so ungern sie diesen auch leisten, fürchten sie doch weitere Repressalien seitens PTI gegenüber den mit ihnen zusammenarbeitenden Konzernen. Einzig die Wölfe des Mahdi verhalten sich zunächst abwartend, was beinahe zu einem Konflikt zwischen ihnen und dem christlichen Orden führt. Die Samurai verstehen hingegen sehr gut das Dilemma, in dem sich Aga Akim Bey befindet und es gelingt ihnen, zu vermitteln, während sie auf ihren Protektoratswelten ungeachtet dessen sämtliche PTI-Einrichtungen in einer Nacht und Nebel-Aktion okkupieren, um einem wirksamen Gegenschlag des Konzerns zuvorzukommen. Als ein Systemweiter Krieg unaufhaltbar erscheint, ermahnt der amtierende TSU-Präsident Whitley Forbes Morrell die Gegner zu Ruhe und einer vernunftorientierten Vorgehensweise; hierbei unterstützt ihn der Aga der Wölfe des Mahdi nachhaltig. In einer beeindruckenden Rede zur Lage der TSU, erinnert er sowohl die Orden wie auch PTI an Rechte und Pflichten und ruft die gesamte Bevölkerung der TSU dazu auf, die kämpfenden Parteien durch passiven und aktiven Widerstand zu boykottieren. Die Hatamoto-machi-yakko beugen sich als erste diesem Appell und in einer mehrstündigen Sitzung gelingt es dem amtierenden Shogun Hitachi Gozem die Führung der Kreuzritter -den Hohen Rat- davon zu überzeugen, die Kampfhandlungen endgültig einzustellen. Nach und nach entspannt sich die Lage, doch damit ist der aufkeimende Haß zwischen den Orden und PTI keinesfalls vergessen und vergeben. Der Handelskrieg der Interessengemeinschaft für Chancengleichheit am galaktischen Markt (ICGM; vgl. Geschichte der TSU im Grundregelwerk, Seite 153) im Jahre 2220 trifft den Samurai-Orden zwar nicht ganz so schwer, da dieser weiterhin mit Konzernen, wie Nikita (Fahrzeuge, Waffen, Mikroelektronik), Korea-Tabs (Pharmazie), Nippon Inc. (Lebensmittel), Bejing (Elektronik), Taipan AG (Rohstoffhandel), Hyundaihatsu (Raumschiffe, Fahrzeuge) und anderen in enger und engster Kooperation steht. (Nicht wenige dieser großen und kleinen Konzerne haben ihre Hauptniederlassung und die Produktionsanlagen mittlerweile auf Welten des Shogunats oder zumindest unter dem Protektorat des Ordens.) Dennoch ist die Lage mehr als angespannt und verworren, denn der Orden zählt offiziell zu den von dem Handelembargo betroffenen Institutionen und zahlreiche der Konzerne wiederum gehören der ICGM an. Die Samurai sehen sich dem Prinzip von Ninjo und Giri ein weiteres Mal nahezu hilflos ausgeliefert, denn ihnen ist klar, welche Auswirkungen eine weitere Expansion von PTI auf sie selbst, wie auch die Konzerne und die TSU haben kann; gleichzeitig sind sie als Nachfolger der terranischen Raummarine natürlich an die Weisungen der TSU gebunden – und die wiederum verfolgt einen klaren und harten Kurs: keine Kompromisse, keine Zugeständnisse gegenüber den Streikenden, was unausweichlich zum Konflikt führen muß. Am 24. Dezember 2235 schließlich, fünf Jahre nachdem der Handelskrieg offiziell beendet wurde, ohne das auch nur eine Forderung erfüllt worden währe, besetzen paramilitärische Truppenverbände Sharks Terra und der Aufsichtsratsvorsitzende Johnatan Derby ruft sich vollmundig zum „Ersten Terraner“ aus: der Beginn des Konzernkrieges. Der Orden sieht scheinbar tatenlos zu; ist dabei aber innerlich kurz vor der Spaltung: einerseits ist Derby nicht der rechtmäßig gewählte Präsident der TSU, andererseits handelt es sich bei diesem Staatsstreich um ein beinahe gesellschaftsfähiges politisches Mittel, das besonders in der japanischen Vergangenheit –insbesondere bei den ruhmreichen Vorbildern des Ordens- zur Geltung und Anwendung kam. Da man sich auf höchster Ebene nicht zu einer eindeutigen Entscheidung durchringen kann und auch die anderen beiden Orden die verzweifelten Hilferufe des PTI-SEK scheinbar geflissentlich überhören, entscheidet Shogun Tetsuhara Mushashi zunächst abzuwarten und Ruhe und Ordnung im eigenen Protektorat aufrechtzuerhalten. Doch dann wird am 18. Januar 2236 die II. Raumflotte der Kreuzritter beim sog. Bergerác-Massaker mittels Sabotage nach Groombridge 1618 gelockt und dort von Shark-Verbänden nahezu restlos vernichtet, woraufhin Papst Innozenz XVI. zum heiligen Kreuzzug gegen Shark aufruft und Shogun Mushashi sieht sich zum handeln gezwungen. Die miteinander verbündeten Orden schließen sich mit den Truppen von PTI zusammen und ziehen gemeinsam mit gnadenloser Härte gegen den niederländischen Konzern. Bereits im Herbst 2237 sind die Kämpfe nahezu beendet; nachdem sich die Überreste der Shark-Verbände im System Kappa Phoenicis (Nr. 67, Kolonie El Alamein) den vereinigten Flotten der drei Orden und PTI zur Entscheidungsschlacht stellten und nahezu völlig aufgerieben wurden, bleibt nur noch Oranien (Nr. 127, van Maanens Stern), die Zentralwelt des Shark-Konzerns, als letzter Stützpunkt der Rebellen. Man ist von Seiten der TSU-Regierung (Vizepräsident Noel Allister MacLain), der Ordensführer der Samurai (Shogun Tetsuhara Mushashi), Wölfe des Mahdi (Aga Akim Bey) und Kreuzritter (Hochmeisterin Isabella de Croye) darin überein gekommen, den womöglich dorthin geflohenen Derby –er gilt seit dem 13. August des Jahres als vemißt- möglichst lebend gefangen zu nehmen, um Ihm den Prozeß machen zu können; einzig PTI (Konzernchef Benjamin Weiß) spricht sich vehement dagegen aus. Die Kreuzritter entsenden noch während der Verhandlungen eilig eine Flotte unter Raummarschall Beppo von der Mark, um das System abzuriegeln, bis eine endgültige Entscheidung durch die Allianz gefällt wurde, doch dieser befiehlt im blinden Haß auf Derby & dessen Anhänger –nahezu seine ganze Schwertbruderschaft kam bei dem Bergerác-Massaker ums Leben- die völlige Vernichtung Oraniens unter Einsatz von Nuklearwaffen. Für diese unehrenhafte Handlung und Befehlsverweigerung wird der Raummarschall nur zwei Stunden nach der Kapitulation der wenigen Überlebenden von der Hochmeisterin persönlich und öffentlich exekutiert. Nachdem die offiziellen Kampfhandlungen eingestellt sind, beansprucht der Samurai-Orden alle Liegenschaften des zerschlagenen Shark-Konzerns und dessen Verbündeter innerhalb seiner Shogunate und Protektorate als Reparationsleistungen, was den Beginn eines langwierigen Rechtstreites mit dem Wirtschafts- und Justitzministerium darstellt.
Von den Konzernkriegen bis heute
2238 wird „Big Benji“ Weiß, Aufsichtsratsvorsitzender von PTI, zum Präsidenten der TSU gewählt. Während die Kreuzritter aufgrund der Verquickung von Konzern- und politischem Amt, gegen die Wahl Protest einlegen, da sie darin eine akute Gefährdung der Demokratie sehen, scheinen die Hatamoto-machi-yakko den seit Kriegsende andauernden Streit um die ehemaligen Shark-Niederlassungen innerhalb ihres Einzugsgebietes durch Fürsprache von PTI endlich für sich entscheiden zu können… Die ohnehin kaum vorhandene Opposition verstummt nach und nach und die Hatamoto-machi-yakko beginnen die stillgelegten und teilweise erheblich beschädigten ehemaligen Shark-Anlagen wieder instand zusetzen; unterstützt von den befreundeten Konzernen. In einer geheimen Konferenz zwischen Großadmiralin Josephine d’Arcy, Aga Sadullah Bey und Shogun Okuyama Takateru –Sein Vorgänger fiel unmittelbar nach Kriegsende einem Attettat zum Opfer, was den rituellen Selbstmord des gesammten 1. Otomo-Regimentes nach sich zog- kommt man derweil darin überein, Weiß sei im Vergleich zu Derby immer noch das kleinere Übel. Es wird beschlossen, der TSU weiterhin die Treue zu halten und die Politik von PTI zu unterstützen, um einen neuerlichen Krieg, den sich keine der Parteien wirklich leisten kann oder will, zu verhindern. Dann jedoch, mit dem Schutzgürtelerlaß von 2239, wird allen Mitgliedern der Raummarineorden aus Gründen der militärischen Sicherheit der Kernwelt und des TSU-Regierungssitzes untersagt, sich Terra auf mehr als 30 Lichtjahre zu nähern. Dies ist besonders für den Samurai-Orden ein harter Schlag; befinden sich doch einige wichtige Systeme –u.a. 70 Ophiuchi (Nr. 5, Kolonie Sardegna), A Ophiuchi (Nr. 6, Kolonie Sikh II) und Xi Bootis (Nr. 92, Kolonie Green Card)- ihrer Einflußsphäre innerhalb dieses Radius. Erst nach zähen Verhandlungen (unter Leitung von TSU-Verteidigungsminister Arnold Eggenschwarzer), sowie der (inoffiziellen) Zusage, beruhigend auf die anderen Orden einzuwirken und die Regierung der TSU im Falle eines Konfliktes militärisch zu unterstützen, werden zumindest die Systeme Beta Canum Venaticorum (Nr. 26, Kolonie Mushashi und Zeta Herculi (Nr. 95, Kolonie Voltigeur) von dieser Regelung ausgenommen, jedoch muß man sich jeweils mit einer Garnison des SEK abfinden. Gleiches gilt für A Ophiuchi und Xi Bootis, deren Sprungstationen – Kali und Depardieu- allerdings nur noch solange vom Orden unter den wachsamen Augen von SEK und Roten Falken genutzt werden dürfen, bis eine Sprungstation im System Nr. 16, Alpha Circini, eingerichtet ist. Im Gegenzug wird der Prozeß um die Shark Investments-Besitzansprüche im Einflußgebiet der Hatamoto-machi-yakko durch den Obersten Gerichtshof der TSU endgültig und im Eilverfahren zu Gunsten des finanziell erschöpften Ordens entschieden und außerdem noch die Protektoratswelt Eta Bootis (Nr. 49, Kolonie Scorpions Hole) als neues Shogunat anstelle von A Ophiuchi –welches dem SEK zufällt- zugesprochen. Diese Behandlung wollen sich einige, der auf Sikh II heimisch gewordenen Krieger aber nicht teilnahmslos gefallen lassen; sie verweigern den Befehl, die Garnison aufzugeben und verbarrikadieren sich kampf- und verteidigungsbereit, während die TSU-Regierung, das SEK und eine Einheit Rote Falken in Marsch setzt, um die -von Shogun Takateru mittlerweile zu Ronin erklärten- Krieger und Gesetzesbrecher festzunehmen. Obwohl die Ronin sich einer fast dreifachen Übermacht gegenübersehen, gelingt es ihnen, fast fünf Wochen die Stellung zu halten und die TSU-Truppen müssen sich jeden Handbreit Boden teuer mit Blut erkaufen. Offiziell billigt der Orden das Vorgehen der TSU, hinter den Kulissen aber ist eine neue Legende geboren: die tragische Geschichte der „zweiten 47 Ronin“. Nichtsdestotrotz sieht Shogun Okuyama darin einen enormen Gesichtsverlust für sich und den Orden und begeht am Morgen des 01. Juni 2239 rituell Seppuku. Sein Nachfolger wird Tai-Shu Mori Michinobu, dessen erste Amtshandlung es ist, den Bau der Sprungstation „Kanadehon Chushingura“ auf Schmocks Superwerft in Auftrag zu geben, um –wie es mit der TSU vereinbart ist- das System Alpha Circini erforschen zu lassen. Zu seinem großen Bedauern muß er beide Projekte aber schon bald darauf auf unbestimmte Zeit verschieben, da die Piraten innerhalb des Protektorates wieder ein aggressiveres Vorgehen an den Tag legen. Diese „fadenscheinige Begründung“ (PTI-Aufsichtsratsmitglied und TSU-Außenminister Lars Reuter) mißfällt dem SEK, dem aber von Seiten des rechtlich zuständigen Ordens jede Untersuchung innerhalb der Shogunate und Protektorate höflich, aber bestimmt untersagt wird. Das einzige, was den Regierungs- und Konzerntruppen bleibt, ist, die Einheiten der vier „Samurai-Garnisonen“ zu verstärken.
Der Frieden bleibt also in eine dünne, zerbrechliche Schale gehüllt, unter deren Oberfläche es weiterhin gärt; erneut spottet besonders das SEK über die Unzulänglichkeit der Orden – doch deren Stimme versagt angsterfüllt, als 2244 der überschwere Flottenträger des Kreuzritterordens, die die mehr als zehn Kilometer lange Hermann von Salza, auf Schmocks Superwerft (Nr. 54, Eta Scorpii) nach über achtjähriger Bauzeit vom Stapel läuft. Sämtliche Einheiten des SEK werden umgehend in höchste Alarmbereitschaft versetzt, da PTI davon ausgeht, der einzige Zweck dieses Schiffes sei es, ganze Raumflotten durch den Schutzgürtel nach Terra (Nr. 1, Sol) und Prometheus (Nr. 38, Chi1 Orionis) zu bringen. Die Kreuzritter behaupten allerdings, die HvS diene lediglich als solides, beeindruckendes Bollwerk gegen das wieder erstarkende Söldner-, Piraten- und Schmugglerunwesen, während die Hatamoto-machi-yakko eine weitere Division und einen Großteil der I. Raumflotte dauerhaft im System Eta Scorpii stationieren; um einer weiteren Besetzung durch marodierende Söldner zuvorzukommen, wie es heißt. Wird es einen weiteren Bürgerkrieg geben – nur die Zeit kann diese Frage wirklich beantworten, ebenso, wie die Gerüchte um den Bau eines Schwesterschiffes der HvS… Tatsache ist aber, daß der Samuraiorden sowohl die Zahl seiner Soldaten beständig erhöht, wie auch mit dem Bau einer dritten Raumflotte begonnen hat.
Bakufo (Die Führungsspitze)
Shogun (Der Großkomtur)
Der Shogun ist –gebunden an de strengen und umfangreichen Ordens-Codex, basierend auf dem mittelalterlichen Bushido- uneingeschränkter Herrscher und Anführer des Ritterordens. Unter Seine Zuständigkeit fallen grundsätzlich alle Belange des Ordens, seien es Etatplanungen, die Verwaltung der Güter und Besitztümer, Einsatzbefehle, Zustimmungen zu Heirat und Familienplanung und dergleichen mehr. Da eine solche Aufgabe unmöglich von einer einzigen Person allein durchzuführen ist, hat er einen persönlichen Beraterstab von ausgesuchten und verdienten Experten der jeweiligen Gebiete. Der derzeitige Shogun Mori Michinobu (*09.08.2172) ist seit den frühen Morgenstunden des 01. Juni 2239 im Amt –zuvor war er Tai-Shu der Mobilen Infanterie- und genießt innerhalb wie außerhalb des Ordens einen Ruf als harter, stolzer und kampferfahrener Krieger, der Sein persönliches Wohl voll und ganz dem des Ordens unterordnet. Seine Sporen verdiente er sich während des Konzernkrieges, wo er loyal auf Seiten der TSU-PTI-Raummarine-Allianz diente (daher rührt auch seine Freundschaft zu Josephine d’Arcy, Großkomturin des Kreuzritter-Ordens), obwohl ein Großteil seiner Familie –abgesehen von den jüngeren Brüdern Misune, Sho-sa im 3. Otomo-Regiment, und Takashi, Tai-Sa Dr. med. im Stab der 7. Division (*21.01.2183 bzw. 05.07.2189) und Seiner Schwester Kinshi (*19.03.2206), Shugo Daimyo-Gozen von Gamma Virginis (Nr. 61, Kolonie Fichbergs Ölfelder) und einigen ferneren Verwandten- dem Shark-Konzern angehörte. Sowohl seine Mutter Mashiko (*01.06.2151), wie auch seine jüngere Schwester Sukito (*11.03.2194) sind auf Alarichswacht (Nr. 127 Von Maanens Stern, ehemalige Shark-Kolonie Oranien, Ehrengarde von SEK & Kreutrittern) interniert. Sein Vater Kushag, Führer der Sharkverbände von El Alamein, fiel durch Seine eigene Hand während der Gefechte ebendort Der damalige Shogun Okuyama Takateru verbot nach beendigen der Kampfhandlungen dem zwischen Ninjo und Giri hin- und hergerissenen Mori den ehrenvollen Ausweg des Seppuku und bestimmte Ihn vorzeitig zu Seinem Nachfolger – entgegen dem eindringlichen Rat von Kanrei Shinzu. Der Hauptgrund, warum die Raumstation Kanadehon Chushingura noch nicht verfügbar ist, liegt darin begründet, das die ausführende Werft im System Eta Scorpii mit dem Bau des Mobilen Hauptquartiers „Tora“, einem überschweren Flottenträger der HvS-Klasse, voll und ganz ausgelastet ist. Mori plant nach Fertigstellung –vsl. 2251- damit, den Schutzgürtel zu durchbrechen und die PTI-Herrschaft über die TSU zu brechen, hält sich aber den Mitgliedern des Samuraidokoru gegenüber noch bedeckt, da er ansonsten eine Spaltung des Ordens befürchtet, angeführt von Seinem Mentor, dem Kanrei Shinzu Takashi.
Samuraidokoro (Der Hohe Rat)
Die Mitglieder dieses Rates haben die ehrenvolle Pflicht, den Shogun nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erfüllung Seiner zahlreichen Aufgaben in allen Belangen zu unterstützen. Der Samuraidokoru besteht aus 7 Mitgliedern und hat, wie der Shogun selbst, seinen ständigen Sitz auf der Zwischenstation Yokohama, bewacht vom 1. Otomo-Regiment.
Ständiger Tagesordnungspunkt ist nach wie vor, die Auswirkungen des Schutzgürtelerlasses und der Weg, wie der Orden damit umgehen soll. Einige, wie der Udaijin, sind der Ansicht, die TSU hätte damit ihre Pflicht dem Orden gegenüber verletzt, was diesen wiederum von seinen Pflichten der TSU gegenüber entbinden würde. Andere, wie etwa der Kujigata, widersprechen diesen „häretisch-verräterischen“ Ansichten auf das entschiedenste und erinnern beherzt daran, den Bushidocodex nicht mit derartigen „polemischen Winkelzügen“ außer Kraft setzen zu können.
Kattegata (Der Schatzmeister)
Amtierender Schatzmeister und „Finanzminister“ des Ordens ist Uchigo Mashute (*01.01.2174). Er gilt als äußerst penibel und gewissenhaft, wenn auch bisweilen etwas übertrieben geizig. Er hat nach wie vor mit dem Umstand zu kämpfen, daß der Konzernkrieg Unsummen verschlang und seitdem kaum nennenswerte Gewinne zu erwirtschaften waren (trotz der umfangreichen Konzernbeteiligungen und Übernahme ehemaliger Shark-Niederlassungen), wie auch der Tatsache, daß die aktuellen Projekte des Ordens -3. Raumflotte, Sprungstation und Tora- unzählige EH aus seiner Sicht völlig unnötig vergeuden. Was die genauen Pläne seines Shogun angeht, so ahnt Uchigo nicht das geringste, ansonsten würde er wohl längst eine Kosten/Nutzen-Analyse erstellt haben und hiernach vermutlich von dem Projekt aus Kostenersparnisgründen eindringlich abraten.
Sadaijin-Gozen (Der Raummarschall)
Der/die InhaberIN dieses Amtes, seit 2235 Tai-Shu-Gozen Ashiko Sashi (*19.03.2199), führt das Oberkommando über sämtliche Raumeinheiten des Ordens; auf Ihren Befehl hin bewegen sich die mächtigen Flotten des Ordens durchs All. Die kleine, hagere Frau mit den Puppenhaften Gesichtszügen gilt als bescheiden, asketisch und tiefreligiös. Sie ist die erste Frau, die diesen hohen Posten innerhalb des Ordens erhielt und fühlt sich in dieser ungewollten Rolle als Vorbild sichtlich unwohl. Ihre Schwester Nanji ist mit Mori Takashi liiert, dennoch ahnt auch Sie noch nicht allzu viel von den Plänen ihres Ordensoberhauptes und baldigen Schwagers. Sie ist eine stille, wenn auch ernstzunehmende Gegnerin eines solchen Feldzuges, der Ihrer Auffassung des Bushido zutiefst widerspricht.
Udaijin (Der Generalfeldmarschall)
Tai-Shu Tokugawa Munsuge (*16.11.2203) ist in nahezu allen Belangen das Gegenstück zu Tai-Shu-Gozen Ashiko und hat demzufolge den Oberbefehl über die Mobile Infanterie; er gibt die Marschbefehle an die Daimyo und Shugo-Daimyo aus. Munsuge -sein älterer Bruder ist der altkatholische Erzkadinal Tokugawa Tasane (vgl. In Hoc Signo Vinces)- ist wider erwarten ein sehr fröhlicher, lebenslustiger Mann, dem man eine große Leidenschaft für Sake, Go und Frauen nachsagt. Dennoch gilt er als ausgezeichnete Führungskraft (und exzelenter Hobbykoch), was er gerne und oft erwähnt und betont. Sein Verhältnis zu Tai-Shu-Gozen Ashiko ist eher angespannt, was auch daran liegen mag, daß Sie bislang kein Interesse an seinen zahlreichen Avancen zeigte. Er ist in die Zukunftsplanungen des Shogun eingeweiht und ein glühender Befürworter, sieht er doch hier eine hervorragende Möglichkeit, Ruhm und Ehre zu gewinnen. Dies mag auch daher rühren, daß er bereits in jungen Jahren zweimal Yubitsume (siehe Kapitel 1.5.5b) leistete. Offiziell ist er Wortführer für das „Projekt Erstschlag“, wie er es gerne nennt. Er betrachtet den ’39er Erlaß als Verrat der TSU am Orden und sieht keine Notwendigkeit mehr, sich den Anordnungen dieser ehrlosen und korrupten Herren weiter zu beugen, weswegen er beständig empfiehlt, weiteren Schritten der von PTI ferngelenkten Regierung entgegenzuwirken – mittels eines gezielten militärischen Befreiungsschlages natürlich. Sein ältester Sohn Hideyoshi dient als frischgebackener Tai-i der 2. Kompanie der 3. Division „Muga“ auf Voltigeur (Nr. 95, System Zeta Herculi).
Uchitsuomi (Kabuki-mono)
Sukutan Bandai ist Oberhaupt des umfangreichen Geheimdienstes des Ordens. Wenig mehr, als Sein Name sind allein innerhalb des Ordens über Ihn bekannt; außerhalb davon weiß man (abgesehen vielleicht von der InSic) nichteinmal etwas von seiner Existenz oder der Seiner „verrückten Samurai“ (Kabuki-mono); vielmehr nimmt man an, es handle sich bei ihnen um Angehörige der regulären Truppen. Er ist –als Nachfahre der klassischen Ninja aus den japanischen Koga-Bergen- ein loyaler und fanatischer Diener des Ordens und immer bereit, für dessen Ziele und Wohlergehen auch ungewöhnliche und nicht sanktionierte Wege einzuschlagen, solange diese nur angemessenen Erfolg versprechen. Er kennt -ohne dessen Wissen- die Ziele des Shogun und wägt derzeit noch möglichst neutral und objektiv das für und wider ab; seine Agenten sind sowohl innerhalb des Schutzgürtels, wie auch im engsten Umfeld des Shogun in Position und bereit auf Befehl des Uchitsuomi zuzuschlagen.
Kanrei (Der Erzbischof)
Shinzu Takashi (*23.12.2143) ist das älteste Mitglied des Ordens, wie auch nicht der Shinto-Kirche. Er ist schwerhörig, halbblind und an den Rollstuhl gefesselt, doch Sein Verstand arbeitet wie noch in jungen Jahren. Shogun Mori Michinobu ist Sein Neffe, Shinzu Mashiko ist Seine jüngere Schwester, und der Ordensführer behandelt Ihn stets nur mit allergrößtem Respekt. Shinzu sagt nicht viel, hört lieber zu, doch wenn er einmal etwas sagt, hat es sich bislang stets als folgerichtig erwiesen, auf Ihn zu hören. Man vermutet, daß es der greise Shinzu bedauert, den amtierenden Shogun nicht zum Priester oder wenigstens zum Sohei hat bekehren können. Er ahnt, was den jungen Shogun bewegt und antreibt und mißbilligt den eingeschlagenen Weg, sieht aber derzeit keine Möglichkeit, diesen abzuändern, ohne der Familie Mori wie auch den Hatamoto-machi-yakko damit Schaden zuzufügen. Dafür nutzt er regelmäßig den Udaijin als Empfänger Seiner offenen Mißbilligung ob dessen Kriegstreiberei.
Kujigata (Der oberste Heeresrichter)
Aufgabe des Kujigata, dem obersten Ordensrichter, ist neben der Einsetzung und Überwachung der Shugo-Monchuso (Ordensrichter) und der Monchuso (Militärrichter) auch den Vorsitz über die Verhandlung mit hohen Offizieren als Beteiligten zu führen. Fujimara Sakato, der altgediente Militärpolizist, gilt als unerbittlich, wenn es um Verstöße gegen den Ordenscodex durch Samurai geht, während man Ihm eine gewisse Toleranz für Delikte durch Ashigaru nachsagt. Man weiß, daß er weder für PTI, noch SEK oder InSic sonderlich viel Begeisterung zeigt; ähnliches kann man auch über Seine Ansichten zu den anderen beiden Orden sagen. Auch er weiß nicht wirklich, was Mori Michinobu vorhat, ahnt aber etwas, denn er erkennt eine Generalmobilmachung, wenn er eine sieht, auch wenn dies in aller Heimlichkeit geschieht. Die meisten anderen Samuraidokoru-Mitglieder schätzen Ihn als stillen Anhänger eines Erstschlages wider die TSU ein, womit sie aber –da er sich dazu nicht äußert- völlig falsch liegen.
Tomo no miatsuko (F&E)
Der Samuraiorden leistet sich –oft sehr zum Leidwesen von Kattegata Uchigu, da dort weitere Unsummen verschlungen werden- als einziger der drei Raummarineverbände eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung, was wohl auch an der intensiven Zusammenarbeit mit (mittlerweile) zahlreichen im Ordensgebiet beheimateten Firmen liegen mag. Der Physiker Prof. Dr. Mushagi Kensoboto (*04.07.2197) war vormals erster Forschungsdirektor von Nikita, ehe er auf Bitten des neuen Shogun 2240 überraschend dem Orden beitrat und dort schnell Karriere machte. Seine Vorliebe für ausgefallene, scheinbar abstruse Theorien und Experimente ist berühmt und gefürchtet zugleich und er mußte im Laufe seiner schillernden Karriere schon einige herbe Rückschläge hinnehmen, ließ sich dadurch aber nie entmutigen und glänzt zwischendurch immer wieder mit Brillanz; der neuartige Hyperraumantrieb der Herrmann von Salza basiert weitgehend auf seinen Ideen und Entwürfen. (Dennoch zeigte sich „Ken“, so sein Spitzname, vom praktischen Erfolg der eigenen Theorien beim Jungfernflug, dessen Ehrengast er war, sichtlich überrascht). Seine größte Stärke aber dürfte es sein, zum einen ein „Nein“ bzw. „Unmöglich“ nicht ohne weiteres (und umfangreiche Tests/Analysen) zu akzeptieren, zum anderen, stets auf der Suche nach fähigen, kreativen Wissenschaftlern fündig zu werden und sie für den Orden oder zumindest befreundete Firmen anwerben zu können. Wüßte er, was Shogun Mori zu tun gedenkt, würde er Sein Amt sofort niederlegen, denn er ist im Grunde ein Pazifist, dem Krieg und alles, was damit in Zusammenhang steht, eigentlich völlig zuwider ist. Allerdings bietet ihm die Anstellung bei den Hatamoto-machi-yakko ungeahnte Möglichkeiten (insbesondere das Studium nichtmenschlicher Rassen, was letztlich auch den Ausschlag gab, sich für die Offerte des Ordens zu entscheiden), die er auch zum Wohle von Wissenschaft und Forschung auszunutzen gedenkt. Gelänge es allerdings, als Ziel der Aktion anstatt der TSU klar und deutlich PTI zu benennen…
Die Daimyo (Komture)
Die Shogunate unterstehen zwar nominell der Terranischen Staatsunion und müssen auch dementsprechend Steuern abführen, dennoch ist es bislang noch nicht wirklich vorgekommen, daß die TSU dem Orden versucht vorzuschreiben, was und wie er die Welten zu führen habe -schon der Schutzgürtelerlaß sorgte für einiges an Aufregung, verlor doch der Orden dadurch effektiv die Systeme Nr. 5, 6 und 92 (70 Ophiuchi, Kolonie Sardegna; A Ophiuchi, Kolonie Sikh II und Xi Bootis, Kolonie Green Card)- sprich: der Orden hat absolut freie Hand, bei der Verwaltung „seiner“ Systeme und Welten. Die eigentlichen Verwalter der ordenseigenen Welten (Shogunate) sind die Daimyo (Kriegsherren). Ihnen obliegt der Befehl über die dort stationierten Ordenstruppen, seien diese der Mobilen Infanterie oder der Raummarine zugehörig. Ihre Aufgabe ist es, Ruhe und öffentliche Ordnung innerhalb des ihnen zugewiesenen und anvertrauten Sonnensystems mit allen nötigen Mitteln zu gewährleisten, die Abgaben an Orden und TSU rechtzeitig und in voller Höhe bereitzustellen und den ansässigen Shinto-Klöstern die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Falls vor Ort aus welchen Gründen auch immer kein Munchuso (Ordensrichter) zur Verfügung steht, obliegt ihnen die Verhandlungsleitung und das Strafmaß für alle Angehörige des Ordens, die sich innerhalb des betroffenen Shogunats etwas zu schulden kommen haben lassen. Darüberhinaus haben sie das Vorrecht, über Anklagen gegen Mitglieder der eigentlichen Samurai-Kaste (Offiziere) Recht zu sprechen. Auch ist es ihre Aufgabe, in enger Absprache mit den Vorgesetzten natürlich, über Beförderungen innerhalb wie über die Kasten hinaus zu entscheiden.
Nr. | System | Kolonien | Daimyo |
---|---|---|---|
-- | -- | Yokohama | Shikansen Toyotomo |
11 | Alpha Bootis | Grünbaum | Kosugi Sho |
26 | Beta Canum Venaticorum | Mushashi, Myamoto | Fukumara Hanshin |
33 | Beta Trianguli Australis | Edo | Kagani Yosetsune |
49 | Eta Bootis | Scorpions Hole | Shakaito Toyo |
82 | Tau Bootis | Abyss, Dante | Lou Cypher |
94 | Zeta Doradus | Eden | Kirini Toshiaki |
Tai-Sho (Die Flottenkommandanten)
Jede der beiden Raumflotten untersteht dem Kommando eines Tai-Sho, die ihre Befehle üblicherweise direkt von Tai-Shu-Gozen Ashiko erhalten. Der Tai-Sho koordiniert sämtliche Bewegungen seiner Flotte, bewilligt Unterstützungsmissionen, Transporte und den Geleitschutz für zivile Transporter und ist oberster Richter der ihm unterstellten Soldaten. Einsätze in Systemen, die zu den Shogunaten oder Protektoraten zählen, unterliegen üblicherweise der Zustimmung des zuständigen Daimyo bzw. Shugo Daimyo. Eine Flotte des Ordens besteht üblicherweise aus 27 Großkampfschiffen, etwas weniger, als bei den Kreuzrittern, zzgl. leicht bewaffneter Frachtschiffe und größerer Mengen an Kleinraumern. Der Orden verfügt über zwei Flotten –Kosho gumiban, Tai-Shu-Gozen Guinan Ten-For-Waad und Shoinban, Tai-Shu Munshi Nogorowa- deren Stützpunkte die Randstationen der Systeme Beta Trianguli Australis (Nr. 33, Kolonie Mushashi) und Zeta Doradius (Nr. 94, Kolonie Eden) sind.
Flotte | Name | System/Kolonie | Station |
---|---|---|---|
I. Raumflotte | „Kosho gumiban“ | 26/Mushashi | Swordsman |
II. Raumflotte | „Shoinban“ | 94/Eden | Paradies |
Shugo Daimyo (Die Garnisonskommandanten)
Im Gegensatz zu den Daimyo befehligen die Shugo Daimyo die Wachdivisionen (oder kleinere Einheiten, wenn es sich um eine weitestgehend ruhige oder wenig lukrative Kolonie handelt) auf den Protektoratswelten. Er ist für die reibungslose Kooperation zwischen dem Orden und der lokalen Regierung verantwortlich und hat dafür zu sorgen, daß der Schutz der TSU-Bürger vor Piraten und Rebellenverbänden stets gewährleistet ist. Natürlich erstreckt sich dieser Aspekt auch darauf, die Kolonisten bisweilen vor sich selbst zu schützen (siehe unten), vor allem, wenn Zweifel in der planetaren Bevölkerung aufkommen, ob es für die Kolonie wirklich sinnvoll ist, weiterhin Mitglied der TSU zu bleiben oder die immens hohen steuerlichen Abgaben an die Terranische Staatenunion vollständig und pünktlich zu entrichten. Als Protektoratswelten bezeichnet man Kolonien, die außerhalb des Schutzgürtels liegen, an die TSU angegliedert sind und unter dem Schutz, jedoch nicht der direkten Befehlsgewalt eines der drei Ritterorden stehen. Die meisten dieser Welten verfügen über eine weitgehend eigenständige Regierung, die nominell jedoch der TSU-Regierung unterstellt und abgabepflichtig ist. Die dort stationierten Einheiten der Mobilen Infanterie und/oder der Raumflotter verstehen sich als Beschützer der ansässigen Kolonisten. Auf besonderrs unruhigen Welten werden die „Beschützer“ zuweilen jedoch äußerst ungern gesehen oder sogar als Unterdrücker empfunden. Ein gutes Beispiel liefert das im Schutzgürtel gelegene System Xy Bootis (Nr. 92, Kolonie Green Card), wo zugleich eine Garnison von SEK und Roten Falken untergebracht ist. Die bekannte Feindschaft zwischen diesen beiden „Regierungsvertretern“ nutzen oppositionelle Gruppen, um der Kolonie die Befreiung von den „Besatzungsmächten“ zu bringen. Shugo Daimyo Quai Chan Cane bemüht sich nach besten Kräften, der Situation Herr zu werden; insbesondere, da es auch unabhängig von den Freiheitsbestrebungen der Kolonie immer wieder zu Zusammenstößen mit Mitgliedern des SEK oder gar der Roten Falken kommt, die von keiner der Obrigkeiten beider Seiten gern gesehen sind. Insgeheim tendiert er immer mehr den Ansichten des Udaijin zu, ebenso, wie die Mehrzahl der ihm unterstellten Soldaten. Kommt es zum offenen Konflikt zwischen einheimischer Bevölkerung und den Garnisonseinheiten, so hat der Shugo Daimyo unverzüglich das Samuraidokoru per Hyperfunk von der Krise zu benachrichtigen und selbsständig alle nötigen –und mit dem Bushido-Codex vereinbaren- Schritte zu unternehmen, um den Schutz der loyalen Zivilbevölkerung sowie der Soldaten und ordenseigenen Einrichtungen zu gewährleisten. Dabei hat er sich auf ein Minimum an offener Gewaltanwendung zu beschränken (die PTI-loyale-Presse lauert nur auf derartige Fehler), bis Anweisungen des Shogun und gegebenenfalls Unterstützungseinheiten eintreffen (was besonders auf abgelegeneren Welten schon einmal etwas länger dauern kann). In der Regel kontrollieren die Hatamoto-machi-yakku in ihren Garnisonssystemen auch die Randstationen, wobei sie für reine Verwaltungsaufgaben von den lokalen Milizkräften unterstützt werden (können). Auch auf den Orbitalstationen und Raumhäfen des jeweiligen Sonnensystems findet man Einheiten des Ordens, die die Flugsicherheit und –im Falle einer Auseinandersetzung mit den Kolonisten- die Nachschubwege des Ordens gewährleisten sollen.
Nr. | System | Kolonien | Shugo-Daimyo |
---|---|---|---|
54 | Eta Scorpii | Schmocks Superwerft | Fukushima Kanji |
60 | Gamma Serpentis | Quasimodo | Nakoaka Ryoma |
61 | Gamma Virginis | Fischbergs Ölfelder | Mori Kinsha |
71 | Lambda Serpentis | Flandern | Sakamoto Shintaro |
92 | Xi Bootis | Green Card | Quai Chan Cane |
95 | Zeta Herculi | Voltigeur | Mitsubishi Tokoe |
Das Leben im Orden
Bushido (Die wichtigsten Ordensregeln)
Der Ordenseid
„Bei meiner Ehre und der meiner Familie, meines Clans, der ehrwürdigen Geister meiner Vorfahren und der Seelen, die nach mir in meinem Namen folgen werden, gelobe ich, (Name), feierlich und auf ewig mit diesem Eid gebunden im Angesicht der alten Götter, dem Shogun wie auch dem Orden der Hatamoto-machi-yakku ewige Treue und Loyalität ebenso, wie aufrechte Pflichterfüllung nach bestem Wissen und Gewissen und wie es der Bushido lehrt. Im universellen Einklang mit den hehren Prinzipien von Ninjo und Giri werde ich wider die Feinde der terranischen Staatenunion ziehen, ebenso, wie ich meinen Glauben, den meiner Familie, meines Clans, der ehrwürdigen Geister meiner Vorfahren und der Seelen, die nach mir in meinem Namen folgen werden und die Gemeinschaft des Ordens mit allem, was mir zu Gebote steht, stets redlich und ehrenvoll gegen alles und jeden verteidigen, die Schwachen und Armen schützen und die Starken und Reichen unterstützen. Das Wort meiner Vorgesetzten sei mir heilige Pflicht, ebenso die bedingungslose Treue zu meinen Brüdern und Schwestern, die von nun an Teil meiner Familie, meines Clans sind, so, wie ich einer neue Familie, einem neuen Clan gegeben worden bin. Dies verkünde ich, (Name), heute (Datum), hier (Ort) und jetzt (Uhrzeit), offen und aus freien Stücken, so daß niemand sagen kann, ich habe ihn nicht gewarnt!“
Die nicht kursiv gesetzten Textabschnitte werden von Angehörigen der Kabuki-mono nicht rezitiert! Anstelle von „dem Sogun“ tritt aber in ihrem Gelöbnis „dem Uchitsuomi“ und „Feinde der Terranischen Staatenunion“ bzw. „Orden der Hatamoto-machi-yakku“ wird durch „Feinde der Hatamoto-machi-yakko“ bzw. „Gemeinschaft der Kabuki-Mono“ ersetzt; während der hinweis auf den Bushido gänzlich entfällt.
Zivile Angehörige des Ordens –also die Mitglieder des OWD- leisten diesen Eid beim Eintritt in den Orden, ansonsten hat jeder Rekrut als Abschluß der Grundausbildung diesen Eid abzulegen. Erst danach erhält er Seine erste Tätowierung, das offizielle Ordenssymbol auf die Brust (Herzseite) bzw. einem stillisierten Drachen auf dem Rücken (Kabuki-Mono, die nicht als Uyako eingesetzt werden sollen). Er oder sie verpflichtet sich damit, zum Dienst auf Lebenszeit und von nun an unterstehen sie in allen Belangen nur noch der Ordensgerichtsbarkeit. Sollte der Rekrut danach eines (zivilen) Verbrechens angeklagt werden, so darf allein der Orden, dem er/sie umgehend zu überstellen ist, ein Urteil fällen. (Vgl. Abschnitt 1.5.5, Der Ordensgerichtshof)
Maximen
Erklärtes Ziel des Ordens, ist die Verteidigung der Terranischen Staatenunion und insbesondere der dem Orden übergebenen bzw. unterstellten Systeme gegen jedwede innere und/oder äußere Bedrohung. Ähnlich, wie die Kreuzritter, bildet er so ein recht solides Bollwerk gegen Piraten und rebellische Kräfte, die sich nicht der Verfassung und den Gesetzen der TSU bzw. des Ordens beugen, wie auch das organisierte Verbrechen, wenn gleich es hier auch feine Unterschiede gibt, da ja z.B. die Yakuza ja in den Orden integriert ist.
Weiterhin versteht er sich auch als Beschützer und Verteidiger des Shinto-Buddhismus, d.h. der Glaubenslehre, seiner Anhänger und Institutionen, einem Glaubenskonglomerat, welches au den großen asiatischen Lehren hervorgegangen ist und neben den namensgebenden auch Ansichten aus Taoismus, Daoismus, Tantra und anderen, mittlerweile nahezu ausgestorbenen Religionen, übernommen hat. (Vgl. Kapitel 2; Shinto-Buddhismus)
Gemäß dessen Lehren übernimmt der Orden auch karitative Aufgaben; etwa Armenspeisungen, kostenlose Heilfürsorge für Mittellose und Bedürftige in ordens- oder kircheneigenen Krankenhäusern, unterhält Schulen und Weiterbildungseinrichtungen und stellt bzw. orgsanisiert den Katastrophenschutz, z.B. bei Überschwemmungen, Feuersbrünsten, Erdbeben, etc. Von den Soldaten und zivielen Mitgliedern des Ordens wir erwartet, sich stets zu bemühen, den Anforderungen dieser Lehre gerecht zu werden, wie auch dem Bushido, dem Weg des Kriegers, zu folgen. Ein jedes Ordensmitglied soll so für die Zivilbevölkerung ein Vorbild und leuchtendes Beispiel von Ehre, Mitgefühl, Loyalität und Religiosität zeigen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschreitende Übergriffe –berechtigt oder nicht- gegen Bürger der Shogunats- oder Protektoratssysteme oder Besucher aus der restlichen TSU werden deshalb unachgiebig verfolgt und geahndet. Übermäßiger Alkohohlgenuß, offen zur Schau getragene, übermäßige Leidenschaft für Glücksspiele oder Frauen, Gewalttätigkeiten untereinander in der Öffentlichkeit und ähnliches, was dem Idealbild des Ordens zuwider läuft, wird ebenso gemaßregelt, dennoch wird man nur selten ein(e) Spielcasino/-halle oder eine Rote Zone innerhalb der Samurai-Systeme finden, in denen man nicht Angehörigen zumindest der Mannschaftsdienstränge (Ashigaru) über den Weg läuft. Solange es nicht zu Unstimmigkeiten mit den örtlichen Behörden und Zivilisten kommt, der Dienst ordentlich und zur Zufriedenheit der Vorgesetzten verrichtet wird und man regelmäßig die Shinto-Schreine (Tempel) besucht, ist man im allgemeinen diesbezüglich etwas nachsichtiger. Von Beginn ihrer Ausbildung an, wird stets großen Wert auf die Tugenden von Ehre, Tapferkeit und Gehorsam gelegt. Ähnlich, wie die Kreuzritter, bevorzugen auch die Hatamoto-machi-yakko eher den Nahkampf, als den Einsatz von anonymen Massenvernichtungswaffen, obgleich sie zumindest eine schwere Panzerdivision –Nr. 12-D Nanbanjin; als weitere Besonderheit besteht diese allerdings als einzige Division auch nur aus Angehörigen, die nicht asiatischer Abstammung sind- unterhalten; eine Lektion, die sie während des Konzernkrieges gelernt haben mögen. Diese Art der Kriegsführung gilt zwar –besonders aus Sicht des SEK- als veraltet, doch schont sie im Vergleich zu indirekteren Vorgehensweisen eher die Zivilbevölkerung und vor allem Häuser und Fabrikanlagen. Ferner kann man als unterlegener Gegner des Ordens erwarten, zumindest halbwegs anständig behndelt zu werden; etwas, was beispielsweise bei Konfrontationen mit dem SEK oder gar den Roten Falken eher unwahrscheinlich ist. Den Soldaten des Ordens eilt der Ruf voraus, sich höchstens dann zurückzuziehen, wenn ein Sieg absolut ausgeschlossen ist – und vielfach nicht einmal dann.
Das Bushidogelöbnis
„Den Weg des wahren Kriegers zu beschreiten, ist mein vorbestimmtes Schicksal, mein Ziel, meine ewige, heilige Pflicht, die Aufgabe, die ich in diesem Leben zu leisten habe und fünf Ringe, der Urkraft der Elemente gleich, ergeben den Körper, in mich diesem Ziel nähern will und werde: Ehre, Pflichtgefühl, Mitgefühl und die äußeren Zeichen meiner hohen Absatmmung: Katana und Wakhizashi!“
Dieses zusätzliche Gelöbnis leisten nur Samurai und Sohei bei der Aufnahme in den Orden sowie ji-Samurai, nachdem sie vom Ashigaru in diesen (Ritter-)Stand erhoben wurden.
Die Sohei, kämpfende Priester, die nicht nur als leuchtendes Vorbild für Mut und Tapferkeit dienen, sondern auch auf die Einhaltung des Ordenscodex und der Aufrechterhaltung der Moral achten, haben stets ein wachsames Auge darauf, daß sich ji-Samurai, Offiziere der Bugyo, Bumin, Buso-senshi und Med-Tech, sowie natürlich die Samurai, auch nach bestem Wissen und Gewissen und unter allen Umständen danach richten und handeln.
Ausscheiden aus dem Orden
Der aktive Dienst dauert bis zur Versetzung in den Ruhestand an; diese findet entweder automatisch mit Vollendung des 60. Lebensjahres statt oder dann, wenn ein ordenseigener Med-Tech, welcher mindestens den Rang eines Sho-Sho besitzt, die dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt. Anschließend wird der Pensionär, soweit es sich nicht um einen Ashigaru handelt, die ins Zivilleben zurückentlassen werden, bei entsprechender Eignung dem Orden weiterhin als Ausbilder dienen oder aber, seinen Lebensabend (für eine geringe Gebühr von monatlich 5/10/15 EH (MAN/UFZ/OFZ)) in einem ordenseigenen Veteranenheim verbringen. Offiziere ab dem Dienstgrad eines Tai-So bzw. Iemoto (Kabuki-mono) bleiben jedoch auch nach Erreichen des Pensionsalters im aktiven Dienst, bis sie für geistig und/oder körperlich untauglich erklärt werden. Pensionierte Ordensmitglieder erhalten eine monatliche Ruhetandsvergütung, in Höhe der Hälfte ihrer letzten Bezüge.
Für die Kabuki-mono gilt ansonsten vom Grundsatz her die gleiche Regelung.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Orden ist nicht möglich, allerdings steht es jedem Ordensmitglied frei, sich ohne Gesichtsverlust für die Ausbildung zum Sohei zu entscheiden, sofern der Aspirant die notwendigen Grundkenntnisse mitbringt. (Alle Berufsfertigkeiten auf wenigstens 30%) Hierzu bedarf es ferner der Zustimmung zum einen des Shogun, zum anderen eines Shudocho (Spielleiterentscheidung oder Glücksprobe); um diesen das Bittgesuch vortragen zu können, bedarf es der Fürsprache durch den zuständigen Priester und kommandierenden Offizier (Spielleiterentscheid, Glücks- oder WIK-Probe).
Sohei dienen ebenfalls bis zum Tod oder bis ein Med-Tech –ähnlich, wie bei einem Offizier- die Entscheidung trifft, der Unglückliche sei nicht mehr für den aktiven Dienst geeignet. In diesem Fall wechseln die Betroffenen ohne Gesichtsverlust übergangslos zu einem normalen Shinto-Tempel, wo sie mit den klostereigenen Pflichten ihren Lebensabend verbringen.
Wer aus dem Orden desertiert, gilt als ehrloser Ronin und jeder Angehörige des Ordens hat das Recht und die Pflicht, den flüchtigen Hochverräter zu töten, wo auch immer man Ihm oder Ihr habhaft wird.
Merke: Begegnet man also einen jüngeren Zivilsiten mit Ordenstätowierungen, so handelt es sich entweder um einen Space Marine in geheimer Mission (sehr unwahrscheinlich, denn dies fällt ja normalerweise in das Aufgabengebiet der Kabuki-Mono) oder einen besonders lebensmüden Deserteur!
Etikette
Die Hatamoto-machi-yakku legen gesteigerten Wert darauf, daß jedes Ordensmitglied seinem Rang, Geschlecht und Status entsprechend angeredet wird. (Einzig auf kleineren Schiffen der Raumflotte oder innerhalb einzelner Züge der Mobilen Infanterie nimmt man dies nicht unbedingt immer so genau) Abhängig davon, ob die Gesprächspartner den Ashigaru (Mannschaften), ji-Samurai (Unteroffiziere), Samurai (Offiziere) oder Sohei (Kriegermönche) angehören, gibt es bestimmte Regularien, die nachfolgend näher erläutert werden. Unabhängig von seinem Dienstgrad wird jedes Mitglied des Samuraidokoru stets mit „Ihr“ bzw. „Euch“ und den Zusatz „-sama“ (entspricht in etwa „Vater“) angesprochen. Darüberhinaus wird dem Rang einer jeder weiblichen Ordensangehörigen der Zusatz „-gozen“ als Ehrentitel angefügt. Mitglieder des OWD und Ordensfremde Personen werden immer gesiezt und mit dem jeweiligen Titel, zumindest aber erstere mit „Bruder/Schwester“ und letztere mit „Bürger/Bürgerin“ angesprochen.
Ashigaru (Mannschaften)
Ashigaru untereinander reden sich mit „Bruder/Schwester“, „Du“ und dem jeweiligen Vornamen an. („Kommst du noch mit in die Rote Zone, Schwester Ashiki?“) ji-Samurai und Mitglieder der Kabuki-mono werden von einem Mannschaftsdienstgrad korrekt mit „Bruder/Schwester“, „Sie“ und dem Nachnamen angesprochen. („Ich habe Sie sehr gut verstanden, Bruder Hitachi!“) Die korrekte Anrede für einen Samurai besteht aus seinem Dienstgrad, wobei der Plural benutzt wird und dem Zusatz „-san“ für die Dienstgrade von Tai-i bis Tai-sa bzw. „-sama“ ab dem Rang eines Sho-sho. Niemals wird ein Ashigaru einen vorgesetzten (Unter-)Offizier nur mit dem Vor oder Nachnamen ansprechen.
ji-Samurai (Unteroffiziere)
Ashigaru werden von den Unteroffiziersrängen generell geduzt und mit Dienstgrad und/oder Nachnamen angeredet. („Laß mir diese Zivilisten nicht aus den Augen, Yabuto!“) Untereinander reden sich, wie die Ashigaru, mit „Bruder/Schwester“, „Du“ und dem jeweiligen Vornamen an. („Hast du Lust auf eine Partie Go, Bruder Kenshin?“) Dies gilt auch für Kabuki-mono. Die korrekte Anrede für einen Samurai besteht aus Dienstgrad und/oder Nachnamen, wobei der Plural benutzt wird und dem Zusatz „-san“ für die Dienstgrade von Tai-i bis Tai-sa bzw. „-sama“ ab dem Rang eines Sho-sho. („Ich höre und gehorche Euch, Sho-sho Tetsuhara-Gozen-sama!“) Unteroffiziere im Rang eines Tai-i dürfen ihre Vorgesetzten jedoch auch mit „Sie“ und dem Nachnamen anreden. („Sie sind ein leuchtendes Vorbild, Mitsubishi-san!“)
Samurai (Offiziere)
Ashigaru und Kabuki-mono werden geduzt und mit Dienstgrad und/oder Nachnamen angeredet. („Ich sagte: sofort, Kensugara!“) Unteroffiziere werden ebenfalls mir „Du“ jedoch immer in Verbindung mit dem Dienstgrad angesprochen. („Vorrücken, Chunin!“) Samurai gleicher und/oder niedrigerer Dienstgrade dürfen geduzt und mit „Bruder/Schwester“ und dem Vornamen angesprochen werden, ohne den Zusatz „-san“ bzw. „-sama“. („Laß uns die PTF nach A-13/2 verlegen, Takhashi.“) Ein höherarangiger Samurai ist jedoch stets mit „Sie“, Dienstgrad, Nachmanen und „-san“ bzw. „-sama“ anzureden. („Wie Ihr befehlt, Tai-chu Sumase-san!“) Ab dem Rang eines Tai-sho ist die Anrede generell im Plural und mit Dienstgrad ohne Namensnennung durchzuführen. („Ich bitte Euch1) um die Erlaubnis, den Angriff führen zu dürfen, Daimyo-sama“) 1) Gilt natürlich nur, wenn der/die angesprochene den höheren Dienstgrad innehat, ansonsten ist „Bruder/Schwester“ ausreichend.
Sohei (Kriegermönche)
Zusätzlich zu seinem Dienstgrad wird jeder Sohei stets mit „Ihr“ bzw. „Euch“ und einem Ehrentitel angesprochen. Bei Angehörigen der niederen Weihen zusätzlich noch der Ehrentitel „-san“ als Nachnamenszusatz und „-sama“ im Falle der höheren Weihen. („Darf ich auf den Segen der Ahnen hoffen, Sensei-Gozen Yatamo-sama?“) Untereinander gilt: niedere Weihen benutzen gegenüber den Höheren generell das „Sie“ und den Rang, während im umgekehrten Fall mit dem Vornamen geduzt wird. („Ich danke Ihnen, Kohei Bengai.“ „Ich bin stets für Dich da, Koushi.“) Ab dem Rang eines Shudocho gilt generell der Plural. („Darf ich es mir erlauben, Euch noch etwas grünen Tee zu kredenzen, oh höchst ehrenwerter, weiser und erleuchteter Dalai Buddha?“)
Kabuki-mono
Untereinander ist bis einschließlich des Dienstgrades Tekiya „Du“ üblich, ab dem Rang eines Iemoto benutzt man das „Sie“ und ab dem Dienstgrad eines Oyabun wird dem noch der Zusatz „-san“ in Verbindung mit dem Nachnamen zugefügt, da es verpönt ist, den „Vater“ mit seinem Dienstgrad anzusprechen. („Wie Ihr es wünscht, Saito-san.“)
Religion
Im Alltag
Feng-Shui
Tantra
Tsien-Tung
Im Feld
Der Tod
Häresie
Der Shoin (Der Ordensgerichtshof)
Innerhalb der Außenkolonien fällt kein Ordensangehöriger unter die Zuständigkeit eines zivilen Gerichtes, deshalb unterhält der Orden auch –neben den normalen Militärrichtern- einen übergeordneten und direkt dem Kujigata unterstellten Ordensgerichtshof, den Shoin, gleich nach dem Samuraidokoru die höchste Gewalt innerhalb der Hatamoto-machi-yakko. Die Aufgabe der dort bestellten Shugo-monchuso, Ordens- oder Verwaltungsrichter, und Monchuso, Militärrichter, ist es, gemäß den Gesetzen und Traditionen des Ordens Recht zu sprechen, wenn der Verdacht besteht, daß sich Angehörige des Ordens etwas zu schulden haben kommen lassen. So hat sich ein jeder Soldat –unabhängig von Status oder Dienstgrad- auf verlangen der Ordensrichter vor diesen zu verantworten; einzig Sohei und Kabuki-mono sind davon ausgenommen; erstere unterstehen in allen Belangen dem Urteil des Dalai Buddha und dessen Vertretern, die letztgenannten dem, des zuständigen Oyabun; einem Beauftragten des Uchitsuomi, da diese ja nicht an den strengen Bushido-Codex gebunden sind und dementsprechend andere Richtlinien gelten (müssen). Der Urteilsspruch ist bindend und nichteinmal Mitglieder des Samuraidokoru können sich ihm entziehen, allerding muß die Beweislast, um gegen ein Mitglied des Beratersstabes und der Ordensführung vorzugehen, schon mehr als erdückend sein. Ordensrichter findet man üblicherweise in allen dem Orden zugeordneten Systemen, in jeder Division, sowie in jeder der beiden Raumflotten des Ordens. Lokale Vorfälle von gerinfügiger Bedeutung werden hierbei von den untergeordneten Monchuso, verdienten Angehörigen der Bugyo (Militärpolizei), behandelt, doch hat jeder Samurai, aufgrund Seines hohen Standes als Adliger, das Recht, seinen Fall stattdesen von einem Shugo-monchuso verhandeln zu lassen. Jeder Angeklagte hat das Recht, einen Verteidiger zugesprochen zu bekommen, wenn er dies möchte. Bei diesem handelt es sich i.d.R. um einen dem Dienstgrad und Status des Angeklagten angemessenen Bugyo, während das Gericht einen ebensolchen als Ankläger beruft. Beide werden vom zuständigen Richter ausgewählt und es gilt als nicht verweigerbare Ehre, diesem Befehl nachzukommen.
Prozesse
Sollte es im Spielverlauf zu einem Prozeß kommen, so hat der Spielleiter die schwierige Aufgabe, die Anklage objektiv (aus Sicht des Richters) im Hinblick auf die Vorwürfe und die vorgelegten Indizien/Beweise zu beurteilen. Um dabei ein wenig „Schützenhilfe“ zu gewähren, noch ein paar kleine Regeln dazu: zunächst wird mit 1W6 die Dauer (Stunden bei Ashigaru/MAN, Tage bei ji-Samurai/UFZ und ebenso viele Wochen bei Samurai/OFZ) der Verhandlung ermittelt. Am letzten Tag der Verhandlung führt der Spieler des Angeklagten für dessen Verteidiger eine einfache Widerstandsprobe Auftreten gegen den Fertigkeitswert des Anklägers (6W10+20/30/40 für MAN/UFZ/OFZ) durch. Folgende Modifikatoren können dabei Anwendung finden:
Modifikatoren bei Gerichtsverhandlungen Angeklagter ist vorbestraft: +20 Pro stichhaltigem Beweis der Anklage: +15 Angeklagter hat bereits zweimal Yubitsume geleistet: +15 Angeklagter hat Vorbelastungseintag (je) variabel (siehe Text) Pro Aussage gegen den Angeklagten: +10 Angeklagter hat bereits einmal Yubitsume geleistet: +10 Pro Indizienbeweis der Anklage: +5 Pro Indizienbeweis der Verteidigung: -5 Angeklagter leistet zum zweiten Mal Yubitsume: -5 Pro Aussage für den Angeklagten: -10 Angeklagter leistet zum ersten Mal Yubitsume: -10 Pro stichhaltigem Beweis der Verteidigung: -15
Das Ergebnis der Widerstandsprobe hat für den Angeklagten folgende Auswirkungen:
Erfolg: - Freispruch
Mißerfolg um maximal 15 Punkte: - Richter verlangt weitere Aussagen/Beweise/Indizien
Mißerfolg um mehr als 15 Punkte: - Schuldspruch
Verlangt der (Shugo-)Monchuso neue/weitere Beweise/Indizien, so haben Anklage und Verteidiger jetzt nochmals 1W10+10 (Stunden/Tage/Wochen bei MAN/UFZ/OFZ) Zeit, diese vorzulegen. Wird bei der anschließenden Folgeverhandlung wieder ein Mißerfolg um maximal 15 Punkte erzielt, so wird das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Nichtsdestotrotz erhält die Personaldatei des Betroffenen einen Vorbelastungseintrag, der sich sowohl bei anstehenden Beförderungen, als auch bei weiteren (neuen) Prozessen als Modifikator in Höhe des Unterschieds des Wurfes von Ankläger und Verteidiger auswirkt. Mehrere Vorbelastungseinträge sind dabei selbstverständlich kumulativ.
Urteilsfindung
Unterschieden wird hierbei in die Bereiche Zivilrecht und Kriegsrecht, wobei die Strafen in letzterem wesentlich drakonischer sind. Die nachfolgende Liste bietet einige Beispiele, was verurteilten Ordensangehörigen widerfahren kann. Hinter dem jeweiligen Straftatbestand ist in Klammern die Art der Strafe vermerkt, die ein Samurai bzw. Offizier (Großbuchstaben) oder Unteroffizieren (ji-Samurai) und Ashigaru (Mannschaften) zu befürchten hat. (Kleinbuchstaben) Es gibt nur zwei Wege, einem drohenden Urteil ohne Verurteilung aus dem Weg zu gehen:
Yubitsume:
Im Falle von Straftaten, die nicht mit dem Ausschluß aus dem Orden (g) oder standrechtlicher Erschießung (h) geahndet werden, hat jedes Ordensmitglied die Möglichkeit, mittels des Abtrennens der Fingerkuppe des kleinen Fingers –Yubitsume- rituell um Vergebung zu bitten. I.d.R. wird diese gewährt, aber natürlich ist dies nur zweimal im Leben möglich, da daß verlorene Fingerglied natürlich nicht ersetzt werden darf. Hierzu ist lediglich ein Tanto-Dolch und eine WIK- und KON-Probe fällig, um sich keinen Schmerz anmerken zu lassen. Anschließend wird die Fingerkuppe, eingeschlagen in ein weißes Seidentuch, dem zuständigen (Shugo-)Monchuso mit einer tiefen Verbeugung und der Bitte um Vergebung übergeben.
Seppuku:
Jeder Samurai hat die Möglichkeit, jeder drohenden Strafe mittels des rituellen Selbstmordes Seppuku aus dem Weg zu gehen und so sein Gesicht, wie das Seiner/Seines Familie/Clans zu wahren. Dies kann nur auf Geheiß des Shogun verwehrt werden. Der Angeklagte erhält die Gelegenheit, sich bis zum nächsten Morgengrauen mental auf das vor Ihm liegende vortzubereiten.
Mit dem aufgehen der Sonne tritt er in einem weißen Habit vor die versammelten Ordensmitglieder, kniet sich auf ein Tatami, schreibt sein drei- bis fünfzeiliges Todesgedicht und liest es laut vor, wonach er sich bei den Anwesenden für die Ehre bedankt, die sie Ihm mit ihrer Anwesenheit erweisen. Anschließend tritt der Kaishaku-nin (ein vom Delinquenten ausgewählter Sekundant) hinzu und reicht dem Todgeweihten eine Trinkschale mit heißem Sake. Diese leert er mit zwei Schlucken, verbeugt sich und reicht sie dem Sekundanten zurück, der dem Samurai nun dessen Wakhizashi ohne Scheide reicht, das Blatt zwei Handbreit über der Tsuba (Parierstange) in weißes Reispapier, mit drei roten, kunstvoll geknüpften Seidenschnüren gehalten, eingeschlagen. Die Waffe wird mit der Linken entgegen genommen, währen der derzeit arg suizid gefährdete mit der rechten seinen Oberkörper frei macht. Nun greift er die Waffe am Reispapier mit beiden Händen, richtet die Spitze mit der Schneide nach oben auf seinen nackten Bauch (WIK-Probe; bei mißlingen zittern deutlich sichtbar die Hände) und nickt dem Kaishaku-nin kurz zu oder (WIK-Probe +15, um dies zu tun bzw. tun zu lassen) gibt diesem leise das Kommando „Jumonji!“ und macht einen letzten, tiefen Atemzug. Danach stößt er sich die Waffe links unter dem Bauchnabel tief ins Fleisch (WIK-Probe +10, ansonsten unterbricht er hier das Ritual; erneute Probe mit +20 Modifikator, um es fortzuführen, ansonsten wird der Samurai mit allen Konsequenzen sofort standrechtlich erschossen; nach eindringen der Waffe WIK- und KON-Probe +15, um sich keine Schmerzen anmerken zu lassen und das Ritual fortzusetzen), dreht die Klinge um 90° und macht einen langen Schnitt quer über den Bauch unterhalb des Nabels (WIK- und KON-Probe wie zuvor). Wenn er den Sekundanten aufgefordert hat, bis zum zweiten, kreuzweisen Schnitt zu warten („Jumonji!“), dreht er nun das Schwert in der Wunde und führt die Klinge langsam nach oben auf das Herz zu (WIK- und KON-Probe +20, um sich keine Schmerzen anmerken zu lassen und das Ritual fortzusetzen), ansonsten trennt er Ihm bereits jetzt den Kopf –möglichst mit dem ersten, sauberen Schlag- ab.
Nun also schlägt die Stunde des Kaishaku-nin: Um diesen Schlag sauber auszuführen, ist eine Probe auf die Fertigkeit Schwerter (Katana) mit einem Modifikator von +10 durchzuführen, um die richtige Stelle auf Anhieb perfekt zu treffen und dabei mindestens die Hälfte der Kopf-TP (aufgerundet) des Verurteilten an Schaden (inkl. Schadensbonus) anzurichten. Wenn dies nicht gelingt, so muß ein weiterer Schlag mit einem Modifikator von +20 geführt werden. Ist auch dieser nicht erfolgreich, so wird ein dritter Schlag fällig, diesmal mit einem Modifikator von -25 (die offene Wunde ist nur noch schwer zu verfehlen). Währenddessen muß dem Delinquenten eine KON- und WIK-Probe mit einem Modifikator von +15 und +20 zusätzlich für jeden weiteren Schlag gelingen, um keinen Schmerz erkennen zu lassen. Für jeden normalen Mißerfolg, wenn es darum geht, Schmerzen zu vermeiden, wird ein Mitglied Seiner Familie/seines Clans, begonnen mit dem Ranghöchsten, um einen Dienstgrad degradiert. Sollte es gar einen kritischen Mißerfolg geben, bricht der Samurai selbst das Ritual unter Schmerzen und Gewimmer ab, woraufhin nachfolgender Punkt h) in vollem Umfang zum tragen kommt. Für den äußerst seltenen und absolut unwahrscheinlichen Fall, das ein Samurai keine Angehörigen haben sollte, treten an deren Stelle natürlich die unmittelbaren Kameraden des Delinquenten. Im Fall eines Führungsoffiziers ist es übrigens auch Mode, das sich dem Seppuko die Ihm unterstehende(n) Einheit(en) anschließt; dies kann aber auf Geheiß des Shogun untersagt werden.
Zivilrechtliche Delikte
Art Strafe Unruhestiftung Ee Körperverletzung an Zivilisten Aa Schwere Körperverletzung an Zivilisten Aa+Ff Diebstahl Aa+Cc Drogenmißbrauch Aa, e, Ff Raub b, Ff Totschlag an Zivilisten Dd+Ff Mord an Zivilisten Hh
Kriegsrechtliche Delikte
Art Strafe Mißhandlung von Untergebenen Aa, b, Ee Befehlsverweigerung Dd, e, Ff, h Fahrlässigkeit von Offizieren A, D, F Feigheit vor dem Feind Aa+Gg Plünderung Aa, e, Ff Angriff auf Vorgesetzten Aa, Dd, Ff Fahnenflucht Hh Hochverrat Dd, Gg, Hh Körperverletzung an Ordensmitglied Aa+Dd Totschlag an Ordensmitglied Aa+Dd+Ff Mord an Ordensmitglied Hh Artikel 111* F, G (*identisch mit Artikel 137 der Kreuzritter, vgl. Grundregelwerk, Kapitel Für den Spielleiter)
Strafmaße
a) öffentliche Züchtigung b) Strafdienst c) Niederer Dienst d) Strafbataillon e) Kerker f) Degradierung g) Ausschluß aus dem Orden h) standrechtliche Erschießung
Erläuterung der Strafmaße
a) öffentliche Züchtigung: Der Delinquent wird unter freiem Himmel innerhalb der Kaserne (OFZ) bzw. Auf dem nächstgelegenen Marktplatz (UFZ/MAN) nackt an einen Pfahl gebunden. Anschließend erhält er, abhängig von der Schwere seines Vergehens, 5 bis 25 Peitschenhiebe. Der direkte Vorgesetzte des Verurteilten hat die ordnungsgemäße Ausführung durch einen speziell dafür ausgebildeten Bugyo (Fertigkeitswert Peitsche min. 75%) zu überwachen. Um nicht vor Schmerzen aufzuschreien, muß der Verurteilte nach jedem Schlag eine KON- und eine WIK-Probe bestehen. Da Angehörige der Hatamoto-machi-yakku recht hart im nehmen sind, wird bei den ersten 4/3/2 (OFZ/UFZ/MAN) Schlägen ein Modifikator von -15/-10 (Samurai/andere Charakterklassen) angewendet. Da für diese Art Strafe die normalen Kampfpeitschen benutzt werden, muß auch ein Med-Tech anwesend sein, der den Gesundheitszustand des Verurteilten regelmäßig überwacht. Fällt der Delinquent in Ohnmacht, so hat ihn der Med-Tech mit allen nötigen Mitteln, aber ohne den Einsatz von (Kampf-)Drogen wieder zu Bewustsein zu bringen, ehe die Strafe fortgeführt wird. Ist der Verurteilte nicht mehr in der Lage, die weitere Ausführung der Strafelebend zu überstehen, so wird er unter Aufsicht der Bugyo solange in der nächstgelegenen ordenseigenen Krankenstation behandelt, bis der Weiterführung dieser nichts mehr im Wege steht.
b) Strafdienst: Hierbei handelt es sich um den ungeliebten –weil geradezu tödlich langweiligen- Wachdienst der Strafkolonie Grünbaum (Nr. 11, System Alpha Bootis, Hochsicherheitsstrafplanet) für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten bis zu 3 Jahren, je nach schwere des abgeurteilten Vergehens. Damit kann auch eine bzw. mehrere Versetzungen zu einer anderen Division einhergehen.
c) Niederer Dienst: Für eine Zeitspanne von 2 bis 6 Wochen ist täglich –auch in der Freizeit- das Hauptbetätigungsfeld des Charakters mit Sondermissionen, wie etwa: Latrinenschrubben, Kartoffeln schälen, allgemeiner Putzdienst, etc. pp. Zu finden. Ordensrichter sind da mindestens so kreativ, wie SpielleiterINNEN und/oder Mitspieler.
d) Strafbataillon: Die Versetzung zu einem Strafbataillon ist ein Todesurteil auf Ratenbasis. Nähere Infomationen hierzu können Lexikon der TSU im Grundregelwerk –Stichwort „Strafbataillon“- entnommen werden.
e) Kerker: Der Verurteilte wird, je nach Schwere des verübten Verbrechens, für einen Zeitraum zwischen einer Woche und zwei Jahren ins Gefängnis gesperrt. Keine Chance, eine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“-Karte zu ziehen.
f) Degradierung: Vor den Augen der versammelten Kameraden werden dem Verurteilten alle Rangabzeichen abgerisen und durch die eines um mindestens eine Stufe niedrigeren Dienstgrades ersetzt. Geht es bei Offizieren/Unteroffizieren nicht tiefer, so werden sie zu Unteroffizieren/Mannschaften in einem ihrer ERF-Wert entsprechenden Rang. Handelt es sich dabei um ji-Samurai, so ist ihnen ein erneuter Aufstieg in diese Kriegerkaste auf immer verwehrt. Samurai, die unter den Rang eines Tai-i degradiert werden, verlieren alle ihre Sonderrechte als Adliger und zählen fortan als ji-Samurai; was üblicherweise damit einhergeht, daß sie aus ihrer familie/ihrem Clan ausgestoßen werden. Theoretisch ist für Samurai auch eine Degradierung unterhalb eines Gunsho denkbar; jedoch wird dieser drohenden Schmach üblicherweise mit der Selbstentleibung („Seppuko“) begegnet.
g) Ausschluß aus dem Orden: Vor seiner/seinem versammelten Division/Geschwader/Regiment und Familie/Clan werden dem gefesselten Delinquenten seine Ordens- und Rangabzeichen von der Uniform gerissen. Anschließend wird er gezwungen, sich gänzlich zu entkleiden und ihm hiernach alle ordenseigenen Tätowierungen aus dem Fleisch geschnitten oder zumindest bis zur Unkenntlichkeit ausgebrannt, ohne die Wunden medizinisch zu behandeln. Alle seine persönlichen Habseligkeiten, wie auch Ausrüstungsgegenstände, die er in Benutzung hatte, werden vor seinen Augen aufgetürmt und verbrannt/vernichtet. Er erhält nun eine zivile ID-Karte mit einem entsprechenden Vorstrafen-Eintrag, die alte militärische wurde ja mitsamt Inhalt (Waffenschein, Guthaben, Orden, etc.) vernichtet, und wird nun mittellos und nackt, wie er geboren wurde vor die Tore der Garnison gepeitscht. Wie es für ihn von dort aus weitergeht, interessiert innerhalb des Ordens niemanden mehr. Sein Name wird aus allen Akten getilgt und den Kameraden ist es verboten, überhaupt über Ihn (oder Sie) zu sprechen. Alle anderen Familien-/Clanangehörigen des Abgeurteilten werden um eine Rangstufe degradiert und müssen für 4 Wochen niederen Dienst verrichten, was die Familien-/Clansbande schwächen bzw. zerbrechen soll.
h) standrechtliche Erschießung: Der zeremonielle Ablauf ist wie unter g. Nachdem die Entehrungen vonstatten gegangen sind, wird der Delinquent jedoch unter Trommelwirbel von einem Freiwilligenkommando –möglichst aus Familien-/Clansmitgliedern- unter dem Befehl eines Sohei erschossen. Sein Leichnam wird dem nächsten zivilen Shinto-Priester übergeben, der diesen an einem unbekannten Ort und ohne Namen oder sonstige Erkennungszeichen sowie ohne Zeugen bestattet.