Computerviren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SG
Wechseln zu:Navigation, Suche
K (Bot: Ergänze Kategorie:Lexikon)
Zeile 2: Zeile 2:
 
<br><br><br>
 
<br><br><br>
 
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
 
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
 +
 +
[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 12. Dezember 2006, 20:16 Uhr

Computerprogramme, die unbemerkt von kriminellen Subjekten in einen Computer, in ein Verbundnetz oder das Starweb eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sind, Anwender- und Systemsoftware zu infizieren, das heißt zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Das Ausgeben oder Verteilen von infizierten Programmen gilt in der TSU als Straftatbestand.


Zurück zur Auswahlseite