Gäste des Imperiums: Unterschied zwischen den Versionen

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Begriff aus dem [[Lexikon: Ming-Imperium|Ming-Imperium]] für freie Reisende aus der TSU oder dem [[Lexikon: BUP]], die nicht über imperiales Bürgerrecht verfügen. Sie sind nicht berechtigt, außerhalb von besonderen Freihandelszonen Geschäfte zu betreiben, Grundbesitz zu erwerben oder für länger als einen Monat eine feste Arbeit auszuüben.
 
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Version vom 8. Dezember 2006, 08:56 Uhr

Begriff aus dem Ming-Imperium für freie Reisende aus der TSU oder dem Lexikon: BUP, die nicht über imperiales Bürgerrecht verfügen. Sie sind nicht berechtigt, außerhalb von besonderen Freihandelszonen Geschäfte zu betreiben, Grundbesitz zu erwerben oder für länger als einen Monat eine feste Arbeit auszuüben.


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