Behördenzentralisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Dezember 2006, 22:31 Uhr
Im Zuge der Reorganisation des Verwaltungsapparates im Jahr 2167 wurden die sogenannten Zentralbehörden geschaffen. Eine Zentralbehörde existiert in jeder der TSU zugehörigen Stadt ab 200.000 Einwohnern. Von der bürgerlichen Meldestelle bis zum Finanzamt sind alle staatlichen Einrichtungen in einem riesigen Gebäudekomplex zentral organisiert.
Alle wichtigen Zentralbehörden werden seit dem Polizeiabkommen durch Angestellte der InSic kontrolliert.
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