Computerviren: Unterschied zwischen den Versionen

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Computerprogramme, die unbemerkt von kriminellen Subjekten in einen [[Computer]], in ein Verbundnetz oder das [[Starweb]] eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sind, Anwender- und Systemsoftware zu infizieren, das heißt zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Das Ausgeben oder Verteilen von infizierten Programmen gilt in der TSU als Straftatbestand.
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Computerprogramme, die unbemerkt von kriminellen Subjekten in einen [[Computer]], in ein Verbundnetz oder das [[Starweb]] eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sind, Anwender- und Systemsoftware zu infizieren, das heisst, zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Das Ausgeben oder Verteilen von infizierten Programmen gilt in der [[TSU]] als Straftatbestand.
 
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Version vom 17. Dezember 2006, 09:12 Uhr

Computerprogramme, die unbemerkt von kriminellen Subjekten in einen Computer, in ein Verbundnetz oder das Starweb eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sind, Anwender- und Systemsoftware zu infizieren, das heisst, zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Das Ausgeben oder Verteilen von infizierten Programmen gilt in der TSU als Straftatbestand.


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