Abhörgerät: Unterschied zwischen den Versionen

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(Wanze), hoch empfindliches, versteckt angebrachtes Mikrofon mit drahtloser Sendeeinrichtung zum Mithören oder Aufzeichnen (Mitschneiden) von Gesprächen. Der Einbau von Abhörgeräten ohne Anordnung durch eine [[Zentralbehörde]] ist laut TSU-Gesetzgebung strafbar.
 
(Wanze), hoch empfindliches, versteckt angebrachtes Mikrofon mit drahtloser Sendeeinrichtung zum Mithören oder Aufzeichnen (Mitschneiden) von Gesprächen. Der Einbau von Abhörgeräten ohne Anordnung durch eine [[Zentralbehörde]] ist laut TSU-Gesetzgebung strafbar.
 
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2006, 18:10 Uhr

(Wanze), hoch empfindliches, versteckt angebrachtes Mikrofon mit drahtloser Sendeeinrichtung zum Mithören oder Aufzeichnen (Mitschneiden) von Gesprächen. Der Einbau von Abhörgeräten ohne Anordnung durch eine Zentralbehörde ist laut TSU-Gesetzgebung strafbar.