Prätor: Unterschied zwischen den Versionen

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Offizier der [[Aedil|Zivilaedilen]], der mindestens von [[Rit­ter]]stand sein muss. Jedes lokale Polizeirevier untersteht einem Prätor, falls es sich nicht um die lokale [[Zentralbehörde]] handelt, in der natürlich ein [[Präfect|Polizeipräfect]] die Aufsicht führt.  
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Offizier der [[Aedil|Zivilaedilen]], der mindestens von [[Ritter]]stand sein muss. Jedes lokale Polizeirevier untersteht einem Prätor, falls es sich nicht um die lokale [[Zentralbehörde]] handelt, in der natürlich ein [[Präfect|Polizeipräfect]] die Aufsicht führt.  
 
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2006, 11:00 Uhr

Offizier der Zivilaedilen, der mindestens von Ritterstand sein muss. Jedes lokale Polizeirevier untersteht einem Prätor, falls es sich nicht um die lokale Zentralbehörde handelt, in der natürlich ein Polizeipräfect die Aufsicht führt.


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