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Die gerichtliche Einweisung in eine Sicher­heits­anstalt kommt einem Todesurteil gleich. Der Verurteilte wird mit starken Medikamenten willenlos gemacht und in einem mit Gum­mi­platten ausgelegten Raum gefangen gehalten. Man munkelt, dass manche der Inhaftierten zu medizinischen Zwecken als Ver­suchs­objekte benutzt werden. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Abgeurteilten beträgt in der Regel ein Jahr.
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Version vom 21. November 2006, 10:52 Uhr

Die gerichtliche Einweisung in eine Sicher­heits­anstalt kommt einem Todesurteil gleich. Der Verurteilte wird mit starken Medikamenten willenlos gemacht und in einem mit Gum­mi­platten ausgelegten Raum gefangen gehalten. Man munkelt, dass manche der Inhaftierten zu medizinischen Zwecken als Ver­suchs­objekte benutzt werden. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Abgeurteilten beträgt in der Regel ein Jahr.

Siehe auch:





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