Einbürgerungsantrag: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Achtung:''' Mit der Annahme der Staatsbürgerschaft einer fremden Nation verlieren Sie automatisch Ihre Bürgerrechte der TSU, ohne eine Rechtsposition auf Wiedererlangung bei Niederlegung der fremden Staatsbürgerschaft zu behalten. Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut. Ihr politischer Berater in der für Sie zuständigen [[Behördenzentralisierung|Zentralbehörde]] steht Ihnen gerne zur Seite. | '''Achtung:''' Mit der Annahme der Staatsbürgerschaft einer fremden Nation verlieren Sie automatisch Ihre Bürgerrechte der TSU, ohne eine Rechtsposition auf Wiedererlangung bei Niederlegung der fremden Staatsbürgerschaft zu behalten. Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut. Ihr politischer Berater in der für Sie zuständigen [[Behördenzentralisierung|Zentralbehörde]] steht Ihnen gerne zur Seite. | ||
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Version vom 13. Dezember 2006, 09:33 Uhr
Die mit Kosten von mindestens 500 EH verbundene Möglichkeit, vom Gast des Imperiums zum Kleinbürger des Ming-Imperiums zu werden.
Achtung: Mit der Annahme der Staatsbürgerschaft einer fremden Nation verlieren Sie automatisch Ihre Bürgerrechte der TSU, ohne eine Rechtsposition auf Wiedererlangung bei Niederlegung der fremden Staatsbürgerschaft zu behalten. Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut. Ihr politischer Berater in der für Sie zuständigen Zentralbehörde steht Ihnen gerne zur Seite.
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