Abgeordneter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SG
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
Gewähltes Mitglied des TSU-Parlaments. Die rechtliche Stellung des Abgeordneten ist durch die TSU-Verfassung bestimmt.
 
Gewähltes Mitglied des TSU-Parlaments. Die rechtliche Stellung des Abgeordneten ist durch die TSU-Verfassung bestimmt.
 
<br><br><br>
 
<br><br><br>
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]]
 
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Politik]]
 
[[Kategorie:Politik]]

Version vom 19. Dezember 2006, 18:10 Uhr

Gewähltes Mitglied des TSU-Parlaments. Die rechtliche Stellung des Abgeordneten ist durch die TSU-Verfassung bestimmt.