Abgeordneter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SG
Wechseln zu:Navigation, Suche
 
Zeile 1: Zeile 1:
Gewähltes Mitglied des TSU-Parlaments. Die rechtliche Stellung des Abgeordneten ist durch die TSU-Verfassung bestimmt.
+
Gewähltes Mitglied des [[TSU]]-Parlaments. Die rechtliche Stellung des Abgeordneten ist durch die TSU-Verfassung bestimmt.
 
<br><br><br>
 
<br><br><br>
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Politik]]
 
[[Kategorie:Politik]]

Aktuelle Version vom 19. Dezember 2006, 18:10 Uhr

Gewähltes Mitglied des TSU-Parlaments. Die rechtliche Stellung des Abgeordneten ist durch die TSU-Verfassung bestimmt.