Schutzgürtelerlass: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Regierung der [[TSU]] untersagte aus Sicherheitsgründen im Jahr 2239 den Kräften der als systemkritisch geltenden [[Raummarine (Lexikon)|Raummarine]], Welten anzufliegen, die weniger als 30 Lichtjahre von Terra entfernt sind. Diese Entscheidung wurde heftig kritisiert. Bisher haben sich die Ritterorden jedoch daran gehalten.
 
Die Regierung der [[TSU]] untersagte aus Sicherheitsgründen im Jahr 2239 den Kräften der als systemkritisch geltenden [[Raummarine (Lexikon)|Raummarine]], Welten anzufliegen, die weniger als 30 Lichtjahre von Terra entfernt sind. Diese Entscheidung wurde heftig kritisiert. Bisher haben sich die Ritterorden jedoch daran gehalten.
 
   
 
   
Innerhalb des Schutzgürtels werden sämtliche militärischen Aufgaben ausschließlich von [[SEK (Lexikon)|SEK]]-Verbänden und lokalen Milizen übernommen. Außerhalb des Schutzgürtels obliegt die militärische Verwaltung der TSU-Kolonien den jeweils zuständigen Orden der Raummarine.  
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Innerhalb des Schutzgürtels werden sämtliche militärischen Aufgaben ausschließlich von [[SEK (Lexikon)|SEK]]-Verbänden und lokalen Milizen übernommen. Außerhalb des Schutzgürtels obliegt die militärische Verwaltung der TSU-Kolonien dem jeweils zuständigen Orden der Raummarine.  
 
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Version vom 20. Dezember 2006, 06:34 Uhr

Die Regierung der TSU untersagte aus Sicherheitsgründen im Jahr 2239 den Kräften der als systemkritisch geltenden Raummarine, Welten anzufliegen, die weniger als 30 Lichtjahre von Terra entfernt sind. Diese Entscheidung wurde heftig kritisiert. Bisher haben sich die Ritterorden jedoch daran gehalten.

Innerhalb des Schutzgürtels werden sämtliche militärischen Aufgaben ausschließlich von SEK-Verbänden und lokalen Milizen übernommen. Außerhalb des Schutzgürtels obliegt die militärische Verwaltung der TSU-Kolonien dem jeweils zuständigen Orden der Raummarine.