Vetorecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Von lateinisch ''veto'' ("Ich verbiete!"). Das Recht eines [[Censor]]s oder [[Consul]]s, gegen einen Beschluss seines Amtskollegen zu protestieren und diesen damit außer Kraft zu setzen. In solch einem Fall entscheidet der [[Imperator]] über die weitere Vorgehensweise. | Von lateinisch ''veto'' ("Ich verbiete!"). Das Recht eines [[Censor]]s oder [[Consul]]s, gegen einen Beschluss seines Amtskollegen zu protestieren und diesen damit außer Kraft zu setzen. In solch einem Fall entscheidet der [[Imperator]] über die weitere Vorgehensweise. | ||
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