Aedil: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SG
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
#Zivilaedil: Kriminalbeamter, der mindestens vom Plebejerstand sein muss. | #Zivilaedil: Kriminalbeamter, der mindestens vom Plebejerstand sein muss. | ||
#Hilfsaedil: Assistent eines Zivilädils, der, wenn er sich bewährt, eine vollwertige Ausbildung zum selbigen erhalten kann. | #Hilfsaedil: Assistent eines Zivilädils, der, wenn er sich bewährt, eine vollwertige Ausbildung zum selbigen erhalten kann. | ||
+ | |||
Siehe auch: | Siehe auch: |
Version vom 20. Dezember 2006, 07:53 Uhr
Polizist des Ming-Imperiums.
- Wachaedil: Polizeioffizier, der mindestens vom Ritterstand sein muss.
- Zivilaedil: Kriminalbeamter, der mindestens vom Plebejerstand sein muss.
- Hilfsaedil: Assistent eines Zivilädils, der, wenn er sich bewährt, eine vollwertige Ausbildung zum selbigen erhalten kann.
Siehe auch: