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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2006, 12:33 Uhr
Computerprogramme, die unbemerkt von kriminellen Subjekten in einen Computer, in ein Verbundnetz oder das Starweb eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sind, Anwender- und Systemsoftware zu infizieren, das heisst, zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Das Ausgeben oder Verteilen von infizierten Programmen gilt in der TSU als Straftatbestand.