Gäste des Imperiums
Aus SG
Version vom 12. Dezember 2006, 20:24 Uhr von Unheil (Diskussion | Beiträge) (Bot: Ergänze Kategorie:Lexikon)
Begriff aus dem Ming-Imperium für freie Reisende aus der TSU oder dem BUP, die nicht über imperiales Bürgerrecht verfügen. Sie sind nicht berechtigt, außerhalb von besonderen Freihandelszonen Geschäfte zu betreiben, Grundbesitz zu erwerben oder für länger als einen Monat eine feste Arbeit auszuüben.
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