Computerviren

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Computerprogramme, die unbemerkt von kriminellen Subjekten in einen Computer, in ein Verbundnetz oder das Starweb eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sind, Anwender- und Systemsoftware zu infizieren, das heißt zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Das Ausgeben oder Verteilen von infizierten Programmen ist ein Straftatbestand in der TSU.


Siehe auch unter Schlagwort: Computer


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