Gentechnik

Aus SG
Version vom 13. Dezember 2006, 09:44 Uhr von Unheil (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Benutzer:Unheil rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Nightpaw wiederhergestellt)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Laut Artikel 9 Absatz 3 der Standardver­fassung der TSU besteht ein Verbot gentechnischer Eingriffe in menschliches Material. Pflanzliche und tierische Stoffe dürfen hingegen verändert werden, um der Menschheit neue Ressourcen zu erschließen. Die Errichtung und der Betrieb von gentechnischen Anlagen bedürfen der Genehmigung.


Zurück zur Auswahlseite