Behördenzentralisierung

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Im Zuge der Reorganisation des Verwaltungsapparates im Jahr 2167 wurden die sogenannten Zentralbehörden geschaffen. Eine Zentralbehörde existiert in jeder der TSU zugehörigen Stadt ab 200.000 Einwohnern. Von der bürgerlichen Meldestelle bis zum Finanzamt sind alle staatlichen Einrichtungen in einem riesigen Gebäudekomplex zentral organisiert.

Alle wichtigen Zen­tralbehörden werden seit dem Po­lizeiabkommen durch Angestellte der InSic kontrolliert.


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