Vetorecht
Aus SG
Version vom 17. Dezember 2006, 09:21 Uhr von Nightpaw (Diskussion | Beiträge)
Von lateinisch veto ("Ich verbiete!"). Das Recht eines Censors oder Consuls, gegen einen Beschluss seines Amtskollegen zu protestieren und diesen damit außer Kraft zu setzen. In solch einem Fall entscheidet der Imperator über die weitere Vorgehensweise.
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