Militärrichter

Aus SG
Version vom 18. Dezember 2006, 13:26 Uhr von Nightpaw (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Altgediente Offiziere mit juristischer Zusatzausbildung. Sie urteilen nach militärischen Richtlinien über interne Vergehen der Soldaten. PTI verfügt über den Kon­zern­- und die Raummarine über den Ordensge­richts­hof.

Militärtribunale im Feld können auf Anforderung bzw. nach dem Reglement der Dienstordnung zusammengerufen werden.


Zurück zur Auswahlseite