Arbeitskolonne

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Die Arbeitskolonnen bstehen aus rechtskräftig verurteilten Sträflingen. Sie haben Einsätze bei Ernten, öffentlichen Baumaßnahmen und Kata­stro­phen­hilfe zu leisten. Durch ihre Arbeit unterstützen sie in erster Linie die Zivilbevölkerung. Bei guter Führung kann ein Verurteilter nach 3 Jahren freikommen.