Kleinbürger
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Version vom 11. Januar 2007, 10:01 Uhr von Nightpaw (Diskussion | Beiträge)
Im Ming-Imperium die niedrigste gesellschaftliche Schicht mit imperialem Bürgerrecht. Kleinbürger können ehemalige Gäste des Imperiums, denen ein Einbürgerungsantrag gewährt wurde, oder in Ungnade gefallene zu Verlust der Bürgerrechte verurteilte Bürger höherer Stände sein.
Siehe auch: