Volksgut

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Der Begriff Volksgut bezeichnet ein natürliches oder künstlich geschaffenes Objekt, das wegen seiner Einzigartigkeit oder Schönheit von der Regierung der TSU zu öffentlichem Eigentum erklärt und unter besonderen Schutz gestellt wird. Die Beschädigung oder Zerstörung von Volksgut steht unter Strafe.