Zwangseingliederungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Rechtlich fundierter Versuch der [[TSU]], [[Unabhängige Systeme|unabhängige Systeme]] nach einem Verstoß gegen das für sie verbindliche [[Kolonialabkommen]] wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele. | Rechtlich fundierter Versuch der [[TSU]], [[Unabhängige Systeme|unabhängige Systeme]] nach einem Verstoß gegen das für sie verbindliche [[Kolonialabkommen]] wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2006, 07:54 Uhr
Rechtlich fundierter Versuch der TSU, unabhängige Systeme nach einem Verstoß gegen das für sie verbindliche Kolonialabkommen wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele.