Kolonialabkommen

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Erkauft sich eine Kolonie die Unabhängigkeit von der TSU, so bleibt sie mittels eines Vertrags trotz nomineller Unabhängigkeit an den alten Kolonialverbund angelehnt. Das Abkommen umfasst unter anderem das Verbot, mit Feinden der TSU Handel zu treiben, sich an Angriffen gegen die TSU zu beteiligen oder Laesum zu anderen als den vom Wirtschaftsministerium der TSU beschlossenen Konditionen zu vertreiben. Den unabhängigen Kolonien ist es untersagt, Laesum über den Eigenbedarf ihrer Bürger hinaus zu raffinieren und zu vertreiben. Verstöße gegen das Kolonialabkommen können im schlimmsten Fall mit einem Zwangseingliederungsverfahren geahndet werden.

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