Zwangseingliederungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SG
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Rechtlich fundierter Versuch der [[TSU]], [[Unabhängige Systeme|unabhängige Systeme]] nach einem Verstoß gegen das für sie verbindliche [[ | + | Rechtlich fundierter Versuch der [[TSU]], [[Unabhängige Systeme|unabhängige Systeme]] nach einem Verstoß gegen das für sie verbindliche [[Kolonialabkommen]] wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele. |
<br><br><br> | <br><br><br> | ||
Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]] | Zurück zur [[Alphabetische Sortierung|Auswahlseite]] |
Version vom 18. Dezember 2006, 11:32 Uhr
Rechtlich fundierter Versuch der TSU, unabhängige Systeme nach einem Verstoß gegen das für sie verbindliche Kolonialabkommen wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele.
Zurück zur Auswahlseite