Zwangseingliederungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechtlich fundierter Versuch der [[TSU]], [[Unabhängige Systeme|unabhängige Systeme]] nach einem Verstoß ge­gen das für sie verbindliche [[Kolonialab­kom­men]] wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Ge­­waltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele.
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Rechtlich fundierter Versuch der [[TSU]], [[Unabhängige Systeme|unabhängige Systeme]] nach einem Verstoß ge­gen das für sie verbindliche [[Kolonialabkommen]] wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Ge­­waltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele.
 
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Version vom 18. Dezember 2006, 11:32 Uhr

Rechtlich fundierter Versuch der TSU, unabhängige Systeme nach einem Verstoß ge­gen das für sie verbindliche Kolonialabkommen wieder der eigenen Oberhoheit zuzuführen. Das Zwangseingliederungsverfahren erlaubt den Truppen der TSU als letzte Maßnahme auch Ge­­waltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele.


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