Bank: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach terranischem Recht entscheidet sich jeder Bürger bei Erreichen der Geschäftsmündigkeit (ab 18 Jahren) für eine Bank. Diese richtet für ihn (unter behördlicher Aufsicht) ein Konto auf seiner [[ID-Karte]] ein.  
 
Nach terranischem Recht entscheidet sich jeder Bürger bei Erreichen der Geschäftsmündigkeit (ab 18 Jahren) für eine Bank. Diese richtet für ihn (unter behördlicher Aufsicht) ein Konto auf seiner [[ID-Karte]] ein.  
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Version vom 20. Dezember 2006, 12:21 Uhr

  1. Sitzmöbel für mehrere Personen.
  2. Zentrale Sammelstelle (Blutbank, Datenbank).
  3. Geologie: Feste, von Fugen begrenzte Gesteinsschicht. Eine deutliche Gliederung einer Schichtreihe in dickere Bänke bezeichnet man als Bankung.
  4. Geomorphologie: Erhebung des Fluss- oder Meeresbodens, z.B. Sandbank, untermeerischer Rücken.
  5. Wirtschaft: ein Kreditinstitut; Unternehmen für Geldanlage und Finanzierung und zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. In der TSU ist die Bezeichnung Bank nach dem Kreditwesengesetzes ein geschützter Begriff für Kreditinstitute. Als Bankgeschäfte gelten unter anderem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Garantie-, Girogeschäfte.

Nach terranischem Recht entscheidet sich jeder Bürger bei Erreichen der Geschäftsmündigkeit (ab 18 Jahren) für eine Bank. Diese richtet für ihn (unter behördlicher Aufsicht) ein Konto auf seiner ID-Karte ein.


Siehe auch: