ID-Karte

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Urkunde, die eine Person beglaubigt. Jeder Bürger der TSU erhält bei seiner Geburt eine fälschungssichere Identifikationskarte, auf der alle wichtigen Daten zur Person gespeichert sind. Sie ist aus nahezu unzerstörbarem Raumfahrt-Hartplastik hergestellt und mit einem versiegelten Mikrochip versehen. Die Karte wird auf die individuelle Körperspannung des Eigentümers programmiert und kann von keiner anderen Person benutzt werden (Übereinstimmungen in der Körperspannung kommen einmal in einer Million Fällen vor).

Sobald der Inhaber mit der Vollendung des 18. Lebensjahres geschäftsmündig wird und sich für die Bank seiner Wahl entschieden hat, wird unter behördlicher Aufsicht ein Konto auf der Karte eingerichtet. Einzahlungen können auf allen Geschäftsstellen dieser Bank getätigt werden, für Barabhebungen stehen vielerorts Geldautomaten zur Verfügung. Nahezu alle Geschäftsvorfälle werden über die ID-Karte abgewickelt. Der jeweilige Betrag wird über einen Buchungsautomaten direkt von der Karte des Käufers auf die des Verkäufers übertragen.

Des weiteren werden auf der ID-Karte gespeichert:

  • Fahr-, Flug- und sonstige Lizenzen,
  • Krankenversicherungsschutz (Krankenkasse) und Gencode,
  • Vorstrafen und Verwarnungen,
  • Wohnsitz,
  • Krankheiten,
  • Familienstand, Konfession,
  • Beruf, Arbeitgeber,
  • Kredite und Bürgschaften.

Die ID-Karte ist immer mitzuführen und Ord­nungs­hütern auf Verlangen vorzulegen. Wird ein Bürger ohne Identifikationskarte aufgegriffen, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Strafe von bis zu 10,00 EH geahndet werden kann. Eintragungen und Änderungen können nur in Zentralbehörden vorgenommen werden. Bei Verlust der Karte ist ein langwieriger Ersatzantrag zu stellen, der mit Kosten von mindestens 25,00 EH verbunden ist. Das auf der Karte gespeicherte Guthaben wird hierbei nicht ersetzt.