Prostitution

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  1. TSU
    Die Standardverfassung garantiert Prostituierten das grundsätzliche Recht auf freie Berufsausübung, gestattet aber den lokalen Gesetzgebern der Kolonien Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit. So ist auf vielen konservativen Welten, besonders auf den Außenkolonien und auf Welten im Verwaltungsbereich des Kreuzritterordens die Prostitution nur in sogenannten Roten Zonen gestattet. In den strenggläubigen Systemen und auf den Sprungstationen des Osmanischen Reichs sowie in anderen extrem religiösen Sonnensystemen dürfen Prostituierte ihren Beruf nur an Bord von (gestarteten) Raumschiffen (Lustkreuzern) oder in Orbitalbordellen ausüben.
  2. Ming-Imperium
    Die Praxis der käuflichen Liebe ist ohne Einschränkungen legal. Man findet auch eine große Zahl männlicher Prostituierter, die nicht nur den Da­men zur Verfügung stehen. Viele reiche Bürger leisten sich zur Unterhaltung ihrer Gäste eigene Freudenhäuser.




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