U1

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U1 ist eine der beiden Randstationen des Alula-Systems und wird vom Kreuzritterorden der Raummarine verwaltet. Da es sich bei Alula um ein reines Transitsystem ohne Kolonien handelt, beschränkt sich der gesamte Verkehr auf U1 und ihre Schwesterstation Borderline.


Abmessungen
Diskusförmig, 150 Meter Durchmesser, 40 Meter Höhe (im Zentrum).

Besatzung
Eine Kompanie Soldaten der 17 MI-Division Valois nebst zivilem Personal.

Bewaffnung
2 Ionenkanonen (Siegel SIK II), 6 Fächerlaser (Rottenbach FL8), 8 Torpedorohre für alle Arten von Torpedos.

Dockplätze
4 Trockendocks, 35 Anlegestellen.

Laesum
Der Abgabemodus ist TSU-konform (maximal 2 Einheiten zzgl. Notsprungreserve pro Schiff). Da das System nicht über eigene Laesumvorräte verfügt, ist normalerweise mit Lieferzeiten von 4W6 Tagen zu rechnen.

Preisindex/Warensortiment
Bioware (n. a.), Camping/Überleben (n. a.), Computer und Zubehör (teuer), Cyberware (n. a.), Hyperfunk (teuer), Kleidung (mittel), Künstliche Körperteile (teuer), Lebensmittel (teuer), Luxusartikel (n. a.), Medizin (teuer), Passagen (teuer), Pharma-Artikel (teuer), Prostitution (n. a.), Schiffswartung (mittel), Schutzkleidung (n. a.), Technik (teuer), Unterhaltung (n. a.), Unterkunft (mittel), Werkzeug (teuer).

Sicherheitsbestimmungen
Die Einfuhr von Waffen und Explosivstoffen ist generell nur Offizieren des Ordens im Dienst gestattet (gilt nicht für Schiffsbesatzungen der Raumflotte im Dienst). Die Einfuhr bewußtseinserweiternder, radioaktiver, giftiger oder ätzender Stoffe ist nur mit einer Sondergenehmigung des diensthabenden Stationskommandanten gestattet. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen ist generell untersagt.

Wachflotte
Neun Raumjäger und drei Raumfernaufklärer.

Zollrecht
Der TSU-interne Warenverkehr unterliegt keinerlei Zöllen, die Einfuhr von Alkoholika, Drogen und pornographischem oder sonstwie unsittlichem Material ist jedoch verboten. Verstöße werden, je nach schwere des Falls, mit Geldstrafen zwischen 3,00 EH und 10,00 EH (Bürger der TSU) oder Arrest/Strafdienst bis zu 4 Monaten (Ordensangehörige) geahndet.