Gift
Aus SG
- In der Natur vorkommende oder künstlich hergestellte organische und anorganische Stoffe, die nach Eindringen in den menschlichen oder tierischen Organismus zu einer spezifischen Erkrankung (Vergiftung) mit vorübergehender Funktionsstörung, bleibenden Gesundheitsschäden oder zum Tod führen; auch für Pflanzen schädliche Stoffe (Herbizide) werden oft Gifte genannt. Zahlreiche Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen bilden Gifte, die als Toxine bezeichnet werden. Nach Herkunft und Verwendung kann man Gifte einteilen in pflanzliche Gifte (z.B. Atropin), tierische Gifte (z.B. Bufotenin, Melittin, Tetrodotoxin), Bakteriengifte (z.B. Botulinustoxin), Umweltgifte (z.B. Quecksilber, Pestizide), gewerbliche Gifte (z.B. Benzol, Blei, Cadmium), Genussgifte (z.B. Alkohol, Nikotin). Die Verwendung und der Verkauf von tödlichen Giften wird, außer an autorisierte Mediziner, gemeinhin mit Einweisung in eine Sicherheitsanstalt bestraft. Betäubungsgifte dürfen in Jagdausstattungsgeschäften nur gegen Vorlage der ID-Karte abgegeben werden.
- Stoffe, die ein bestimmtes Material zerstören oder einen technischen, physikalischen oder chemischen Vorgang hemmen oder zum Stillstand bringen.