Sozialdienst

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Jeder TSU-Bürger, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts, muss zwischen seinem 16. und 28. Lebensjahr für mindestens 24 Monate Sozialdienst leisten. Dabei bleibt es ihm überlassen, sich entweder für zivilen Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Sani­täts-, Umwelt-, Pflege- oder Rettungsdienst, niederen Dienst in einem TSU-Ministerium oder einer Zentralbehörde, lokale planetarische Miliz oder das SEK zu entscheiden.

Anerkannt wird im übrigen auch der Dienst bei der InSic und den Roten Falken sowie der Raummarine, da diese Institutionen grundsätzlich keine Zeitsoldaten/-agenten aufnehmen.

Ein Bürger kann sich für den einmaligen Betrag von 1.000,00 EH von der Verpflichtung zum Sozialdienst freikaufen. Ein Bürger, der versucht, sich dem Sozialdienst zu entziehen oder der sich während seiner Dienstzeit unerlaubt von seiner Dienststelle entfernt, wird zu unbezahltem Strafdienst von mindestens 3 Jahren auf einer Strafkolonie verurteilt.

Nach Ableistung des Sozialdienstes, der natürlich auch auf der ID-Karte vermerkt wird, erhält der Betreffende den Status eines Vollbürgers, d.h., er darf bei öffentlichen Wahlen seine Stimme abgeben und ist berechtigt, selbst ein öffentliches Amt zu bekleiden.